Die Regierung hat vom Entwurf eines IV. Nachtrags zur Personalverordnung (sGS 143.11; abgekürzt PersV) Kenntnis genommen und das Finanzdepartement beauftragt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Publiziert am 01.05.2018 17:08 im Bereich Allgemein