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Publiziert am 09.05.2019 09:27 im Bereich Allgemein

Die vorberatende Kommission beriet den XVI. und XVII. Nachtrag zum Steuergesetz. Kantonale und bundesrechtliche Vorgaben machen erneut Anpassungen im kantonalen Steuerrecht notwendig. Die Beratung des XVI. Nachtrags zum Steuergesetz ist noch nicht abgeschlossen. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf den XVII. Nachtrag zum Steuergesetz einzutreten.

Unter dem Präsidium von Alexander Bartl, Widnau, beriet die vorberatende Kommission die Vorlagen zum XVI. und XVII. Nachtrag zum Steuergesetz. Mit dem XVI. Nachtrag zum Steuergesetz erfolgt die Umsetzung der vom Kantonsrat gutgeheissenen Motion «Grundstückgewinnsteuer: Anpassung der Anlagekosten in besonderen Fällen» (42.15.22). Damit soll die Regelung über den Ersatzwert angepasst werden. Für die Beratung des XVI. Nachtrags möchte die Kommission weitere Abklärungen treffen. Sie hat dem Kantonalen Steueramt diverse Aufträge erteilt und setzt die Beratung im Sommer fort. 

Der XVII. Nachtrag zum Steuergesetz soll Änderungen im eidgenössischen Steuerharmonisierungsrecht auf kantonaler Ebene umsetzen. Die Änderungen im eidgenössischen Recht sind auf das neue Geldspielgesetz sowie das neue Energiegesetz zurückzuführen. Der Entwurf der Regierung zum XVII. Nachtrag zum Steuergesetz war in der vorberatenden Kommission unbestritten. Sie empfiehlt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten. 

Der Kantonsrat berät den XVII. Nachtrag in der kommenden Junisession in erster Lesung und voraussichtlich in der Septembersession 2019 in zweiter Lesung. Die Botschaft und die Entwürfe der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.19.02 / 22.19.03 zu finden.