Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Seit dem 1. Januar 2000 wird auf VOC eine Lenkungsabgabe erhoben. Der Abgabesatz beträgt 3 Franken je kg. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erhebt die Lenkungsabgabe auf VOC, die in die Schweiz eingeführt bzw. im Inland hergestellt werden. Betriebe, die die Freisetzung von VOC in die Umwelt vermindern, können eine Rückerstattung der Abgabe beantragen. Die Unternehmen müssen in einer VOC‑Bilanz den Minderverbrauch an freigesetzten VOC nachweisen. Im Kanton St.Gallen prüft und plausibilisiert das AFU die Bilanz und leitet sie der EZV weiter.
Betriebe können nicht sämtliche VOC-Mengen zurückhalten. Der Ertrag aus der VOC Lenkungsabgabe zwischen der bezahlten Abgabe und des zurückerstatteten Betrags wird der Bevölkerung via Krankenversicherer gleichmässig verteilt. Von diesem Abgabeertrag erhielt im Jahr 2018 jede krankenversicherte Person in der Schweiz Fr. 88.80 vergütet; im Krankenversicherungsausweis ist dieser Betrag separat aufgeführt. Für die Verteilung des Abgabeertrags ist ebenfalls die EZV zuständig.
Die VOC-Emissionen aus Industrie- und Gewerbebetrieben konnten im Kanton St.Gallen seit Einführung der VOC‑Lenkungsabgabe um gut 50 Prozent auf knapp 758 t je Jahr gesenkt werden. Kleinere und mittlere Unternehmen im Kanton St.Gallen haben die Möglichkeiten, ihren VOC‑Ausstoss zu senken, grösstenteils ausgeschöpft. Vor allem Betriebe, die viel VOC verwenden, haben noch Potenzial, um ihre VOC‑Emissionen weiter zu verringern.