Das Amt für Umwelt AFU ist für den Vollzug vieler Vorschriften zum Schutz der Umwelt zuständig, beispielsweise für die Luftreinhaltung, den Bodenschutz, die Störfallvorsorge oder den Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen.
Seit über 20 Jahren hat das AFU seine Organisation auf den Kunden ausgerichtet. Das heisst, dass beispielsweise ein Unternehmen für sein Bauvorhaben nicht bei jeder Fachabteilung eine eigene Bewilligung einholen muss. Vielmehr hat der Bauherr im Amt für sein Vorhaben immer mit der gleichen Ansprechperson zu tun, die sicherstellt, dass alle Umweltbereiche berücksichtigt werden.
Mit dieser kundenorientierten Ausrichtung beschränken sich administrative Aufwendungen auf das Notwendigste, das Bauvorhaben ist fachlich abgestimmt und das Gesuchsverfahren wird einheitlich und beschleunigt abgewickelt.
Die Firmenbetreuer des AFU sind dank des regelmässigen Austausches mit ihren Betrieben auf einem aktuellen Stand bezüglich der geltenden Vorschriften und der Situation in den Unternehmen.