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Publiziert am 25.01.2019 00:00 im Bereich Allgemein

In spezialisierten Laboren gehört der Umgang mit Gewebeproben, Keimen und Bakterien zur täglichen Arbeit. Dass dabei keine gesundheitsgefährdenden Organismen in die Umwelt gelangen, setzt sorgfältiges Arbeiten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften voraus, die zum grossen Teil in der Einschliessungsverordnung enthalten sind.

Das AFU stellt mit regelmässigen Kontrollen sicher, dass die hohen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. So nimmt das AFU beispielsweise in einem Labor sogenannte Wischproben und untersucht, ob sie keine Tuberkuloseerreger enthalten. Sollte sich zeigen, dass die Vorschriften nicht erfüllt sind wird mit dem Unternehmen die Schwachstelle analysiert, um die Situation schnell zu verbessern und die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten. 

Link: Einschliessungsverordnung