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Die St.Galler Filmförderung schafft attraktive Rahmenbedingungen für Filmprojekte und Filmschaffende mit einem klar erkennbaren Bezug zum Kanton. Der zweijährlich stattfindende «Treatment-Wettbewerb» fördert darüber hinaus vielversprechende Filmstoffe mit St.Galler Inhalten.

Förderbereiche

Die St.Galler Filmkultur soll so vielfältig sein wie ihr Publikum. Deshalb Deshalb unterstützt die Kulturförderung mutige und leidenschaftliche Filmprojekte mit einem hohen Qualitätsanspruch – egal, ob es sich um Spielfilme, Dokumentarfilme oder Kurzfilme, Animationsfilme, Experimentalfilme oder Mixed-Media-Projekte handelt.

Eine Förderung mittels Projektbeiträgen ist in folgenden Projektphasen und Bereichen möglich:

  • Stoff- und Projektentwicklung
  • Herstellung
  • Postproduktion
  • Präsentation und Vermittlung
  • Personenförderung/Weiterbildung

Für die Phase der Stoff- und Projektentwicklung wird zweijährlich in ungeraden Jahren auch ein Treatment-Wettbewerb ausgeschrieben.

Filmkommission Kanton St.Gallen

Die Filmkommission beurteilt die Gesuche und entscheidet abschliessend über die Förderung. Sie setzt sich aus drei Mitarbeitenden des Amts für Kultur und zwei externen Fachpersonen zusammen.

Gesuche eingeben

Voraussetzungen

Wir fördern in erster Linie

  • Filmprojekte St.Galler Filmschaffenden oder Produktionsfirmen sowie
  • Filmprojekte mit einem massgeblichen inhaltlichen St.Galler Bezug.

Informationen zu weiteren Voraussetzungen sowie zu Förderkriterien und Verfahren finden Sie im Förderleitfaden Kultur und den Filmförderrichtlinien des Kantons St.Gallen.

Eingabetermine

Die Filmkommission trifft sich viermal jährlich, um die eingereichten Gesuche zu begutachten und abschliessend zu entscheiden. Eingaben sind jeweils zu den folgenden Terminen (Datum des Poststempels) möglich:

  • 20. Februar
  • 20. Mai
  • 20. August
  • 20. Oktober

Noch offene Fragen?

Sarah Mehrmann

Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Kulturförderung

Amt für Kultur

St. Leonhardstrasse 40
9001 St. Gallen