
Liste der betriebenen Versicherten
Der Kanton St.Gallen führt ab dem 1. Januar 2015 eine Liste der Versicherten mit betriebenen Ausständen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Mit der Liste wird das System der Leistungssistierung wieder eingeführt. Ausgenommen von der Leistungssistierung durch die OKP sind die Kosten von Notfallbehandlungen. Beziehende von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen (EL) sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr werden nicht auf der Liste der betriebenen Versicherten eingetragen.
Die Liste wird von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen geführt. Sie ist nicht öffentlich. Neben den Leistungserbringern sind nur die für die Sozialhilfe zuständigen Stellen der Gemeinden berechtigt, die Liste einzusehen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt neues Fenster.
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