
Spitalplanung / Spitalliste
Die Kantone werden vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet, für die Zulassung der Spitalunternehmen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Spitalplanung zu erstellen und – daraus abgeleitet – eine Spitalliste zu erlassen. Dabei werden die Teilbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation unterschieden.
Spitalplanung Akutsomatik
Für den Bereich Akutsomatik hat die Regierung am 20. Juni 2017 eine Spitalliste erlassen.
Alte Planungsdokumente |
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Spitalplanung Psychiatrie
Für den Bereich Psychiatrie hat die Regierung am 18. November 2014 die Spitalliste erlassen.
Ende 2017 verlängerte die Regierung die Geltungsdauer der Spitalliste Psychiatrie um zwei Jahre bis Ende 2019.
Spitalplanung Rehabilitation
Für den Bereich Rehabilitation hat die Regierung am 23. Dezember 2014 die Spitalliste erlassen.
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