
Amtsärzte / Amtsärztinnen
Gemäss Gesundheitsgesetz (sGS 311.1) sind die Amtsärzte/Amtsärztinnen die gesundheitspolitischen Aufsichts- und Vollzugsorgane des zuständigen Departementes. Sie erfüllen die gerichtsärztlichen und andere amtsärztliche Aufgaben; vorbehältlich bleiben gerichtsmedizinische Gutachten. Das Gesundheitsdepartement wählt die Amtsärzte in der erforderlichen Anzahl und bestimmt ihren Zuständigkeitsbereich. Derzeit orientiert sich der örtliche Zuständigkeitsbereich der Amtsärzte und Amtsärztinnen an den Grenzen der früheren Bezirke des Kantons, aber bei Bedarf auch auf den ganzen Kanton.
Handbuch für Amtsärztinnen und Amtsärzte Kanton St.Gallen
Gemäss Art. 9 der Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe (sGS 312.0) müssen Medizinalpersonen, die das 70. Altersjahr vollendet haben und den medizinischen Beruf weiterhin ausüben möchten, dem Kantonarzt bei Erreichen der Altersgrenze und danach alle drei Jahre einen durch einen Amtsarzt oder eine Amtsärztin erstellten Nachweis der physischen und psychischen Gesundheit einreichen.
Formular für die amtsärztliche Untersuchung
Antrag für neue Amtsärztinnen/Amtsärzte
Antrag für neue Amtsärztinnen/Amtsärzte mit beschränkten Aufgaben mbA
Stand Januar 2019
Verantwortlich für den Inhalt
Kantonsarztamt
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9001 St.Gallen |
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