Der Bund richtet dem Kanton St.Gallen Finanzhilfen für kantonale und kommunale Subventionserhöhungen in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung aus. Dafür müssen gegenüber dem Bund nun die definitiven kommunalen Aufwände für die Kinderbetreuung im Jahr 2022 ausgewiesen werden.
Die Einführung des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) im Jahr 2021 berechtigte den Kanton St.Gallen, Ende 2020 beim Bund ein Gesuch um Finanzhilfen für Subventionserhöhungen einzureichen. Dadurch erhöhen sich die Kantonsbeiträge aus dem KiBG für alle beitragsberechtigten Gemeinden. Zudem profitieren Gemeinden, die in den Jahren 2021 bis 2023 ihre kommunalen Subventionen (im Vergleich zum Referenzjahr 2020) erhöhen, von zusätzlichen Bundesbeiträgen. Ende 2021 wurde dem Kanton St.Gallen mit provisorischer Verfügung die Anspruchsberechtigung für die Bundesfinanzhilfen bestätigt. Da die Berechnung aber auf definitiven Rechnungswerten basiert, sind die Auszahlungen jeweils um zwei Jahre verzögert (z.B. im Jahr 2023 für das Beitragsjahr 2021).
Als Grundlage für die Bemessung des Bundesbeitrags sind nun die definitiven kommunalen Aufwände für die Kinderbetreuung im Jahr 2022 relevant. Dem Bund müssen die gesammelten Kennzahlen aus dem Kanton St.Gallen im Juni 2023 eingereicht werden, was nach Prüfung der Daten schliesslich die Auszahlung der Bundesfinanzhilfen ermöglicht.
Alle politischen Gemeinden des Kantons St.Gallen sind gebeten, ihre Finanzkennzahlen zu den kommunalen Subventionen in die Kinderbetreuung mit dem entsprechenden Excel-Erfassungsformular bis spätestens 30. April 2023 über untenstehendes Webformular einzureichen.
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Raphael Wälter
Stab
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen