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Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB) ist ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung der Prävention und der Kinderrechte.

Seit dem 1. Juli 2026 ist der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung in Art. 302 des Zivilgesetzbuches verankert. Diese Forderung ist im Schweizer Strafrecht und in der Kinderrechtskonvention der UNO bereits anerkannt und Gewalt gegenüber Kindern entsprechend verboten. Dank der neuen Revision verfügt das Schweizer Recht nun über eine Rahmennorm, die eine klare Richtung zugunsten einer Erziehung im Einklang mit den Kinderrechten vorgibt. Zudem sind Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Eltern und Kinder sicherzustellen.

Beratungs- und Unterstützungsangebote für Erziehungsberechtigte

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Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen