Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgebende, präventive Massnahmen zu ergreifen, um Vorfälle zu verhindern.
Was versteht man unter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und als verletzend oder unangebracht empfunden wird.
Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Sie kann in Taten, Gesten oder Worten ausgeübt werden, persönlich oder via WhatsApp, SMS, E-Mail oder am Telefon erfolgen und an ganz verschiedenen Orten, sei es in der Organisation oder am Betriebsausflug, vorkommen.
Formen von sexueller Belästigung sind:
- anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äussere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- sexistische Bemerkungen oder Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten und die sexuelle Orientierung von Frauen und Männern
- Vorzeigen, Aufhängen oder Auflegen von pornographischem Material
- unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
- unerwünschter Körperkontakt
- Verfolgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausserhalb des Betriebs, der Organisation
- Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
- sexuelle Übergriffe, Nötigung oder Vergewaltigung
Harmloser Flirt? Eine anbahnende Beziehung unter Arbeitskolleginnen und -kollegen, oder doch ein Fall von sexueller Belästigung? Um dies beurteilen zu können, gibt es eine einfache Regel:
Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.
Kurz: Das subjektive Empfinden der betroffenen Person in der jeweiligen Situation ist massgebend!
Sexuelle Belästigung hat nichts mit Erotik, Liebe oder sexueller Anziehung zu tun. Das Hauptmotiv, das hinter sexueller Belästigung steht, ist die Ausübung von Macht und Dominanz. Die sexuelle Ebene bietet sich hier an, weil Personen in diesem Bereich besonders verletzbar sind. So sollen die Verletzungen u.a. dazu dienen, die Betroffenen in untergeordneten Positionen zu halten oder sie an einer beruflichen Weiterentwicklung und Karriere zu hindern.
Sexuelle Belästigung erleben Frauen und Männer in allen Tätigkeitsbereichen und Hierarchiestufen, unabhängig von Alter, Herkunft, Zivilstand, Aussehen oder Kleidung.
Die Belästigung kann von Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Kundinnen und Kunden, Klientinnen und Klienten oder von Angestellten einer Partnerorganisation ausgehen.
Facts and Figures
Gemäss der repräsentativen Studie «Risiko und Verbreitung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz» haben 55 Prozent der Frauen und 49 Prozent der Männer in ihrem bisherigen Erwerbsleben belästigendes Verhalten beobachtet oder erlebt. Fast jede dritte Frau und jeder zehnte Mann hat mindestens einmal unter sexueller Belästigung gelitten.
Insbesondere betroffen sind auch Personen, die in unsicheren Arbeitsverhältnissen mit befristeten Verträgen tätig sind, ein Praktikum machen, Teilzeit arbeiten, auf Abruf beschäftigt sind oder noch wenig Erfahrungen im Berufsleben haben (z.B. Lernende).
64 Prozent von belästigendem Verhalten gehen von Männern (einzeln oder in Gruppen) aus, 20 Prozent von gemischtgeschlechtlichen Gruppen und 15 Prozent von Frauen.
Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verbietet es, jemanden in der Arbeitswelt aufgrund seines Geschlechts zu benachteiligen. Unter Artikel 4 verbietet das GlG die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgebende, präventive Massnahmen zu ergreifen, um Vorfälle zu verhindern.
Beratungsangebot des Kompetenzzentrums Integration und Gleichstellung (KIG)
Das kantonale Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) steht sowohl Unternehmen wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2020 bietet das KIG Erstberatungen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz an.
Die Fachspezialistinnen des KIG beraten vertraulich und kostenlos, geben eine Einschätzung der Situation ab, erarbeiten mit der ratsuchenden Person Lösungen und vermitteln Informationen zu möglichen Vorgehensweisen. Sie sensibilisieren für die eigenen Rechte im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes und vermitteln bei Bedarf an die passende Beratungs- oder Fachstelle.
Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Sie hier.
Plattform «Respekt»
Die Plattform «Respekt» informiert Führungskräfte, beobachtende und betroffene Personen über Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Sie zeigt zudem Handlungsmöglichkeiten auf und verweist auf die wichtigsten Ansprechpersonen innerhalb der Staatsverwaltung.
Noch offene Fragen?
Rahel Fenini
Projektleiterin
Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen