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Das internationale Übereinkommen Istanbul-Konvention bekämpft Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind weit verbreitet und verursachen grosses Leid. Nicht nur die Opfer, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes sind von diesen Verbrechen betroffen: Menschenrechte werden schwer verletzt und die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter wird verhindert.

Ziele und Ausrichtung der Istanbul-Konvention

Hier setzt die Istanbul-Konvention an. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstreicht, dass Gewalt in keiner Form toleriert werden darf.

Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtlich bindende Instrument, das Frauen und Opfer häuslicher Gewalt umfassend vor jeglicher Gewalt schützt. Ziel ist es, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf vergleichbarem Niveau zu verhüten und zu verfolgen. Im Zentrum stehen die Rechte, der Schutz und die Unterstützung der Opfer.

Geltungsbereich

Die Konvention stellt Gewalt gegen Frauen in ihren unterschiedlichsten Formen unter Strafe. Sie schützt Frauen und Mädchen aller Schichten, unabhängig von Alter, Rasse, Religion, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder Aufenthaltsstatus vor diesen Formen von Gewalt. Bei häuslicher Gewalt sind alle Betroffenen geschützt.

Integraler Handlungsansatz

Die Konvention verfolgt einen umfassenden Handlungsansatz mit drei thematischen und einem steuerungsorientierten Handlungsfeld: 

  1. Gewaltprävention
    Ziel: Der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt wird vorgebeugt und sie werden vermindert.

  2. Gewaltschutz
    Ziel: Opfer von Gewalt erhalten angemessenen Schutz und Unterstützung.

  3. Strafverfolgung
    Ziel: Gewaltstraftaten werden verfolgt und Tatpersonen zur Verantwortung gezogen.

  4. Umfassendes und koordiniertes Vorgehen
    Ziel: Die Umsetzung erfolgt umfassend und koordiniert auf allen föderalen Ebenen.

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Auf Bundesebene ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für die Koordination der Umsetzung zuständig, auf interkantonaler Ebene die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG).

Für Fragen bezüglich der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton St.Gallen kann die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt kontaktiert werden.

Monitoring

Die Umsetzung der Konvention in den einzelnen Vertragsstaaten wird durch den Europarat überprüft. Die Schweiz wird periodisch aufgerufen, über den Stand der Umsetzung Auskunft zu geben. Eine unabhängige Expertinnen- und Expertengruppe (GREVIO) prüft die Berichte aus der Schweiz. Sie kann auch Länderbesuche vorsehen. Die Untersuchungsergebnisse und die Empfehlungen werden schliesslich vom Ausschuss der Vertragsparteien verabschiedet und veröffentlicht.

Noch offene Fragen?

Rahel Fenini

Co-Leiterin Abteilung Integration und Gleichstellung

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen