Gemäss Bundesverfassung haben Mann und Frau Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Trotzdem bestehen noch unerklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern.
Lohngleichheit in der Ostschweiz
Im Vergleich zu den Männern verdienen Frauen in der Ostschweiz 18 Prozent weniger als Männer. Der grössere Teil dieser Lohnunterschiede ist erklärbar:
- Arbeit in Niedriglohnbranchen
- kürzere Ausbildungen von Frauen
- weniger Berufserfahrung
Ein Drittel der Lohndifferenz bleibt unerklärt und ist somit diskriminierend.
Gerechte Löhne stützen die finanzielle Absicherung beider Geschlechter. Sie begünstigen eine ausgeglichene Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit innerhalb der Familie.
Das können Sie tun, um sicher zu stellen, dass Sie für Ihre Arbeit angemessen bezahlt werden:
- Informieren Sie sich zu branchenüblichen Löhnen.
- Erkundigen Sie sich im eigenen Betrieb nach Lohnkriterien.
- Integrieren Sie die Lohnfrage ins Mitarbeitergespräch.
- Denken Sie frühzeitig an die persönliche Altersvorsorge.
- Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» ist im Gleichstellungsgesetz und der Bundesverfassung verankert.
- Die Lohngleichheit gilt auch für das Beschaffungswesen.
- Ungleichbehandlung geschieht meist unwillentlich.
- Regen Sie in Ihrem Betrieb die Diskussion an!
- Organisieren Sie für Ihre Führungskräfte und das HR eine Weiterbildung.
- Überprüfen Sie die Lohngleichheit in Ihrem Betrieb.
Viele Frauen gehen aus familiären Gründen einer Teilzeitarbeit nach. Gut qualifizierte Stellen mit guten Löhnen sind rar. Folglich arbeiten viele Mütter eher im Niedriglohnsektor. Das Einkommen ist nicht ausreichend, um für das eigene Alter zu sorgen. Ausserdem beträgt die Scheidungsrate beinahe 50 Prozent. In der Schweiz leben daher viele alte Frauen in Armut, obwohl sie ihr ganzes Leben erwerbstätig waren und den Hauptteil der Familienarbeit erledigten.
Noch offene Fragen?
Rahel Fenini
Projektleiterin
Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen