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Die Regierung vom Kanton St.Gallen will
die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter stärken.
Deshalb will die Regierung das Behinderten·gesetz anpassen.

Das Behinderten·gesetz vom Kanton St.Gallen gilt 

seit dem Jahr 2013.

 

Die Regierung sagt:

Mit dem neuen Gesetz wollen wir

2 von unseren wichtigsten Zielen erreichen.

Diese Ziele sind:

  • Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
  • Der Kanton will ein moderner Kanton sein
    mit guten Regeln.

 

Für das neue Gesetz besonders wichtig
sind diese 3 Punkte:

  1. Ein neues Bezahl-Modell für Wohn·angebote
  2. Gleiche Rechte für alle
  3. Betreuung ausserhalb von der Familie
    für kleine Kinder mit Behinderung

 

Es ist schwierig,

ein Gesetz zu überarbeiten.

Deshalb braucht es Zeit,

bis das neue BehG fertig ist.

Sie erhalten weitere Informationen zum Projekt

in der Medien·mitteilung

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