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Am 24. November 2024 hat die Stimmbevölkerung mit einer deutlichen Mehrheit von 80 Prozent dem siebten Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten im Kanton St. Gallen) zugestimmt.

Pflegeheime sind vermehrt mit hochkomplexen Pflegefällen konfrontiert, deren Pflege- und Betreuungsbedarf die üblichen Pflegestufen und die bestehende Planung übersteigt. Diese können unter dem Begriff der spezialisierten Langzeitpflege subsumiert werden. Die spezialisierte Langzeitpflege umfasst namentlich die Gerontopsychiatrie, die Schwerst- und Komplexpflege sowie die spezialisierte palliative Pflege (Hospiz).

Die spezialisierte Langzeitpflege repräsentiert einen zentralen Bereich im Gesundheitswesen, der sich auf die umfassende Betreuung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen Beeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum konzentriert. Dies erfordert nicht nur ein fundiertes Fachwissen, sondern auch qualifiziertes Personal und evidenzbasierte Versorgungsansätze, um eine sichere, personenzentrierte und qualitätsvolle Pflege und Betreuung sicherstellen zu können.

Bewerbung und Leistungsvereinbarung spezialisierte Langzeitpflege

Der Bewerbungsprozess für eine Leistungsvereinbarung im Bereich der spezialisierten Langzeitpflege steht interessierten Institutionen während des gesamten Kalenderjahres offen. Leistungsvereinbarungen sind in der Regel zwei Jahre befristet und können ausschliesslich auf den 1. Januar eines Jahres in Kraft gesetzt werden.

Vor der Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist ein vorgängiges Motivationsgespräch vorgesehen. Dieses dient dazu, gemeinsam zu klären, ob die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen eine Bewerbung als zweckmässig erscheinen lassen und ob der mit der Gesuchseinreichung verbundene Aufwand gerechtfertigt ist.

Das Umsetzungskonzept sowie die darin definierten Anforderungen sind sorgfältig zu prüfen. Bei entsprechendem Interesse kann ein Termin für ein Motivationsgespräch vereinbart werden (pflegeheim-spitex@sg.ch). 

Im Anschluss an dieses Gespräch wird das weitere Vorgehen im Bewerbungsprozess gemeinsam festgelegt.

Umsetzungskonzept

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass einzelne Aspekte des Umsetzungskonzepts noch auf Verordnungsstufe zu regeln sind. Sämtliche Ausführungen im Konzept stehen daher unter dem Vorbehalt des entsprechenden Regierungsentscheids, der im dritten Quartal 2026 erwartet wird. In diesem Zusammenhang ist nicht auszuschliessen, dass es sowohl im Anforderungsprofil als auch bei den vorgesehenen Pauschalen zu Anpassungen kommen kann.

Noch offene Fragen?

Dienst für Pflege und Entwicklung

Gesundheitsdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen