Wir stellen für Sie weitere Informationen rund um das Weiterbildungsprogramm 2022 zur Verfügung.
Grundsätze
Die Lehrperson ist zu fachlicher und pädagogischer Weiterbildung berechtigt und verpflichtet (Art. 79 Abs. 1 Volksschulgesetz). Weiterbildung findet ausserhalb der Unterrichtszeit statt. Kollegiale Hospitationen sind Bestandteil der Weiterbildung.
Die Weiterbildung ist Teil des Berufsauftrages und in den Arbeitsfeldern Schule (schulinterne, gemeinsame Weiterbildung im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung) und Lehrperson (individuelle Weiterbildung) enthalten.
1. Individuelle Weiterbildung
- Die Planung der individuellen Weiterbildung erfolgt in Absprache mit der vorgesetzten Stelle. Die Lehrperson kann zum Besuch von Kursen verpflichtet werden.
- Der Umfang der individuellen Weiterbildung richtet sich nach dem Anstellungsgrad und der Gewichtung der Arbeitsfelder.
- Es wird empfohlen, die Arbeitszeit im Berufsauftrag, Arbeitsfeld Lehrperson, so aufzuteilen, dass Kurse im Rahmen von drei Tagen pro Jahr bei einer Anstellung im Vollpensum besucht werden können. Bei Teilpensen wird der Umfang entsprechend angepasst.
2. Schulinterne Weiterbildung
- Die Schulleitung legt im Rahmen der Jahresplanung die Daten für die obligatorisch zu besuchende schulinterne Weiterbildung und ebenso für gemeinsame Arbeitstage fest.
- Der Umfang der schulinternen Weiterbildung soll pro Jahr fünf Tage nicht überschreiten.
3. Testate
- Die Lehrperson kann absolvierte Kurse im persönlichen Weiterbildungspass testieren lassen. Dieser kann bei Weiterbildung Schule bezogen werden. Es wird gebeten, Sammelbestellungen über die Schulleitung aufzugeben.
Die Schulträger sind in der Ausgestaltung der Spesenregelungen und in der Definition von Kostenbeiträgen frei. Sie entscheiden, welche Weiterbildungsinhalte, welche Angebote und welche Anbieter berücksichtigt werden.
Kantonale Vorgaben dazu gibt es nicht.
Die Angebote aus dem Weiterbildungsprogramm für die Volksschule St. Gallen sind für Fach- und Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule St. Gallen (d. h. inklusive Sonderschulen) und der bewilligten Privatschulen unentgeltlich. Ausserkantonale Lehrpersonen können kostenpflichtig an Kursen teilnehmen.

* Beiträge werden ausschliesslich für den Besuch regulärer Kurse (Einzelkurse) dieser Institutionen und für die Langzeitweiterbildung an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen (PHSG) gewährt. Nicht dazu gehören Ausbildungsgänge (z. B. Schulleitungsausbildung, CAS), Bildungsreisen, Sprachaufenthalte, Tagungen, Auslandkurse. Weiterbildung Schule erteilt im Einzelfall Auskunft.
Der Kanton leistet im 2022 an das Kursgeld 40%, ohne Materialkosten, an Lehr- und Fachpersonen, welche an der öffentlichen Volksschule des Kantons St. Gallen unterrichten. Dieser Prozentsatz wird jährlich festgelegt. Der administrative Ablauf sieht wie folgt aus:
- Die Teilnehmenden bezahlen das Kursgeld und reichen das «Antragsformular» mit dem Visum der Schulleitung nach dem Kursbesuch ein. Das Kursgeld für reguläre Kurse im Fürstentum Liechtenstein und im Kanton Appenzell Innerrhoden wird direkt vom Kanton bezahlt.
- Senden Sie das «Antragsformular» zusammen mit einer Kopie der Teilnahmebestätigung, des Zahlungsnachweises und mit den notwendigen Überweisungsangaben (Betrag offen lassen) an Weiterbildung Schule, spätestens einen Monat nach Kursende.
- Die Gesuche für die interkantonalen Sommerkurse sind bis zum 31. August einzureichen. Nach diesem Datum können nur noch Gesuche für Herbstkurse (unmittelbar nach Abschluss des Kurses) eingereicht werden.
Wo nichts Besonderes festgelegt ist, stehen die kantonalen Kurse den Lehrpersonen und den Schulleitenden der öffentlichen Volksschule (inklusive Sonderschulen), Musikschulen und der Privatschulen im Kanton St. Gallen offen. In der Regel ist die Teilnahme auch für Lehrpersonen möglich, die zurzeit nicht im Schuldienst stehen und sich auf einen Wiedereinstieg vorbereiten. Kurse für Schulbehörden und Mitarbeitende von Schulverwaltungen sind jeweils spezifisch ausgeschildert.
1. Anmeldung
Lehrpersonen:
Die Anmeldungen erfolgen möglichst online, in Ausnahmen per Post/Mail mit Scan. Informieren Sie sich vor der Anmeldung über den aktuellen Stand der Anmeldungen. Zum Anmeldeportal
Hinweis: Melden Sie sich auch an Kurse an, die schon im Onlineportal als «voll» bezeichnet sind. Sie werden auf die Warteliste gesetzt und können bei einer Abmeldung nachrutschen. Sie geben uns damit zusätzlich wichtige Hinweise für die Planung von Mehrfachführungen und für das Programm des folgenden Jahres.
Log-in
- automatische Zustellung: aktive Lehrpersonen und Schulleitende der öffentlichen Volksschule im Kanton St. Gallen
- auf Gesuch: aktive Lehrpersonen von Privatschulen und Musikschulen
Passwort vergessen
- Weiterbildung Schule stellt Ihnen ein neues Log-in zu.
- Ist der Benutzername bekannt, kann das neue Log-in selber generiert werden.
Formular
- Die Angabe des Geburtsdatums dient allein der eindeutigen Identifikation.
Schulbehörden und Mitarbeitende von Schulverwaltungen
Bitte melden Sie sich für Kurse per Mail an wbs@sg.ch an.
2. Aufnahme/Nichtaufnahme in die Kurse und Einladung zu den Kursen
Die Aufnahme in die Kurse erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Eine Anmeldung gilt vorerst immer als provisorisch.
Die Antwort über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme in die Kurse erfolgt:
- umgehend bei Kursen, bei denen aufgrund der Anmeldezahl feststeht, dass sie durchgeführt werden.
- kurz nach dem Entscheid über Durchführung oder Nichtdurchführung bei Kursen mit geringer Anmeldezahl.
Die aktuellen Anmeldezahlen sind im Internet ersichtlich.
Ungefähr drei Wochen vor Kursbeginn stellen wir Ihnen die Liste der Teilnehmenden und die Kursunterlagen zu.
3. Stichtage für Entscheid zur Kursdurchführung
Das definitive Angebot (Entscheid über Durchführung, Mehrfachführung oder Nichtdurchführung) wird aufgrund der eingegangenen Anmeldungen an folgenden Daten entschieden:
- Kurse Januar bis April am 15. Januar
- Kurse Mai bis Juni am 28. Februar
- Kurse Juli bis September am 30. April
- Kurse Oktober bis Dezember am 30. Juni
4. Abmeldung
Melden Sie sich nur für Kurse an, die Sie wirklich besuchen wollen und können. Abmeldungen zugesagter Kurse sind mit einer Begründung schriftlich der Weiterbildung Schule mitzuteilen.
Als entschuldigt gelten Abmeldungen aus Gründen, die in den gesetzlich festgelegten Fällen eine Nichtdurchführung des Unterrichts erlauben (Krankheit, Todesfall in der Familie usw.).
Abmeldungen ohne entschuldbaren Grund werden bis sechs Wochen vor dem Kurs toleriert, nachher muss eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.– in Rechnung gestellt werden. Bei Nichterscheinen am Kurs ohne vorherige Abmeldung werden Fr. 100.– pro Kurs berechnet.
Diese Regelungen gelten auch für die Absenz in einem Teil eines Kurses.
Bei Abmeldungen von Kursen mit Übernachtungen werden allfällige Forderungen der Übernachtungsstätte in jedem Fall verrechnet. Verrechnet werden auch Kosten für bereits getätigte Materialanschaffungen.
Schulinterne Weiterbildung
Ab dem Kursjahr 2022 ändert die Handhabung der Kostenbeiträge für Schulinterne Weiterbildungen. Das Amt für Volksschule fokussiert auf den Kernauftrag der Finanzierung von eigenen Angeboten und die Finanzierung von eigentlichen Abrufkursen.
Es werden künftig folgende Kurse finanziell unterstützt:
- lokal abgerufene Kurse aus dem Weiterbildungsprogramm
- selber organisierte Kurse mit externen Leitungen im Bereich der Wassersicherheit
- selber organisierte Lehrmitteleinführungen
- das Weiterbildungsmodul von Computer, Handy und Co. (CoHaCo)
Gleichzeitig werden, wie bereits bestehend beim Vertiefungsangebot Beurteilung 2020-24, die Beitragsansätze im Vergleich zur heutigen Praxis etwas erhöht. Die Anträge sind über die zuständige Schulleitung einzureichen.
Individueller Bereich
In der pdf-Datei finden Sie eine Übersicht mit Angeboten aus dem individuellen Bereich wie:
- Angebote der PHSG inkl. Schulleitungsausbildung und Langzeitweiterbildung sowie Angebote der Regionalen Didaktischen Zentren (RDZ)
- Angebote des Vereins Schule und Weiterbildung Schweiz, Sektion St.Gallen
- Hinweise zu den Interkantonalen Sommerkursen: 11. – 22. Juli 2022 in Luzern
Noch offene Fragen?

Stefan Wehrle
Bereichsleiter
Weiterbildung und Lehrmittel
Amt für Volksschule
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen