Betreuungsangebote für Schulkinder tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Schulen sind verpflichtet bei Bedarf einen Mittagstisch anzubieten.
Angebotspflicht beim Mittagstisch
Die Schulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Bedarf seitens der Schülerinnen und Schüler einen Mittagstisch anzubieten. Dieser beinhaltet entweder eine gesunde Verpflegung oder die Benutzung eines Aufenthaltsraums über Mittag, wo mitgebrachtes Essen eingenommen werden kann. Für die Betreuung ist die Schule zuständig.
Der Besuch des Mittagstischs ist freiwillig und stellt keine Unterrichtszeit dar. Die Eltern können an den Kosten beteiligt werden. In Verbindung mit den Blockzeiten am Vormittag im Kindergarten und in der Primarschule kann mit dem Mittagstischangebot ein betreuter Rahmen von 8 bis 13.30 Uhr sichergestellt werden. Die Schulen können zudem freiwillig zusätzliche Betreuungseinheiten während der schulfreien Zeit nachmittags, frühmorgens sowie in den Ferien anbieten.
Betreuungsangebote, welche von der Schule durchgeführt werden, sind nicht bewilligungspflichtig und unterstehen der gemeindeeigenen Schulaufsicht. Für private Trägerschaften ohne Leistungsvereinbarung mit dem Schulträger ist für das Angebot eine Bewilligung vom Amt für Soziales nötig.
Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung
Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ist Teil der Schwerpunktplanung der St.Galler Regierung in den Jahren 2021 bis 2031.
Folgende Vorhaben sind derzeit in Erarbeitung oder wurden in den letzten Jahren realisiert:
In der Februarsession 2020 wurde vom Kantonsrat die Motion «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» mit geändertem Wortlaut gutgeheissen. Diese beauftragt die Regierung, einen Gesetzesentwurf mit einer Angebotspflicht der Schulträger für eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung der Schulkinder ab dem Eintritt in den Kindergarten vorzulegen. Die Regierung hat am 10. Mai 2022 zur Erfüllung des Motionsauftrags den XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz verabschiedet und dem Kantonsrat zugeleitet.
Im Frühjahr 2018 kam die Initiative «Familien stärken und finanziell entlasten» zustande. Sie forderte eine Erhöhung der Familienzulagen um 50 Franken. Vor diesem Hintergrund hat der Kantonsrat entschieden, dass die Familienzulagen um 30 Franken erhöht werden sollen. Zudem wurde der Regierung der Auftrag erteilt, die zusätzlichen Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden aus der Erhöhung der Familienzulagen in die externe Kinderbetreuung zu investieren. Der Kantonsrat hat das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Mai 2020 erlassen. Es regelt seit dem Jahr 2021 die Verteilung von jährlich 5 Mio. Franken zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern. Die St.Galler Stimmberechtigten haben das Gesetz am 29. November 2020 mit 61,07 Prozent angenommen.
Wie eine Erhebung des Forschungsbüros Infras zeigt, wurden im Jahr 2016 Kinder zwischen 5 bis 12 Jahre wie folgt betreut:
- 1'400 Kinder morgens
- 4'600 Kinder mittags
- 2'600 Kinder nachmittags
Die Erhebung identifizierte folgende Herausforderungen:
- Angebotslücken
- Hohe finanzielle Belastung von Eltern
- Mangelndes Wissen zu den Angeboten
Um diesen Problemen zu begegnen, formulierte die Regierung im Jahr 2018 in einem Bericht an den Kantonsrat Massnahmen und Handlungsempfehlungen zur Förderung des Angebots im Kanton St.Gallen.
Eine der Massnahmen im Bericht ist ein regelmässiges Monitoring über das Betreuungsangebot im Kanton St.Gallen. Im Jahr 2021 wurde deshalb wie vorgesehen eine Erhebung des Betreuungsangebots durchgeführt, was eine Aktualisierung der Daten sowie einen Vergleich mit der Erhebung aus dem Jahr 2016 ermöglicht. Die Resultate zeigen, dass im Jahr 2021 im Kanton St.Gallen 11'400 Kinder im Alter von null bis zwölf Jahren in institutionellen Kinderbetreuungsangeboten betreut werden. Das sind rund 35 Prozent mehr als noch im Jahr 2016. Trotzdem liegen die Platzzahlen sowie die Anzahl betreuter Kinder weiterhin unter den schweizerischen Durchschnittswerten.
Finanzhilfen des Bundes
Der Bund fördert mittels Anschubfinanzierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Über die Gewährung der Finanzhilfen entscheidet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Der Bund fördert im Rahmen eines bis zum 31. Januar 2023 befristeten Impulsprogramms die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern.
Gesuche für Finanzhilfen können von Einrichtungen eingereicht werden, die neu geschaffen werden oder eine wesentliche Erhöhung des Angebots zur Folge haben. Berechtigt sind:
- Kindertagesstätten (z.B. Krippen)
- Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung (z.B. Horte, Tagesschulen, Mittagstische)
- Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien (z.B. Tageselternvereine)
Die Gesuche müssen vor Beginn einer Massnahme eingereicht werden. Die Finanzhilfen für Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung werden während 3 Jahren gewährt.
Der Bund leistet bis zum 30. Juni 2023 einen Beitrag an die Planungskosten von Projekten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Diese Projektfinanzhilfe kann sowohl Kantonen als auch Gemeinden sowie juristischen und natürlichen Personen gewährt werden. Die Finanzhilfen sind auf drei Jahre begrenzt.
Der Bund unterstützt bis zum 30. Juni 2023 Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Diese Finanzhilfen werden ausschliesslich den Kantonen gewährt. Je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden, desto höher fällt der Betrag des Bundes aus. Die Finanzhilfen sind auf drei Jahre begrenzt.
Der Kanton St.Gallen hat im Jahr 2020 ein Gesuch beim Bund um Finanzhilfen für Subventionserhöhungen gestellt. Bei Gutheissung würde sich der Bund in den Jahren 2021 bis 2023 an der Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern beteiligen.
Noch offene Fragen?

Alexandra Wepfer
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Schule und Unterricht
Amt für Volksschule
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen