Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) wird von den Botschaften, Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Trägerschaften organisiert und finanziert. Die öffentliche Volksschule informiert die Eltern über die HSK-Angebote.
Eltern melden ihr Kind direkt bei der HSK-Organisation an.
HSK-Kurse müssen folgende Kriterien erfüllen:
Trägerschaft: Botschaft oder Verein, politisch und konfessionell neutral, zuständig für die Unterrichtsqualität, pflegt die Zusammenarbeit mit den lokalen Schulen und mit dem Amt für Volksschule
Teilnahme: Kurse für alle Schülerinnen und Schüler der Sprachgruppe, Kursbeiträge für Familien tragbar
Lehrpersonen: pädagogische Ausbildung oder entsprechende Erfahrung, Deutschkenntnisse mind. Niveau B1
Pädagogisches Konzept: Förderung der Integration in die Schweizerische Gesellschaft, Förderung des friedlichen Zusammenlebens zwischen Menschen verschiedener Herkunft, grobe Ziele und Inhalte festgelegt pro Stufe, Bezüge zum Rahmenlehrplan HSK des Kantons Zürich
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird der HSK-Unterricht in den Online-Stundenplan aufgenommen.
Die Angaben zu den Kursen (Ort, Zeit, Lehrperson) finden Sie im Online-Stundenplan unter: www.hsk-sg.ch.
Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht während 2–4 Lektionen pro Woche. Er findet teilweise innerhalb der regulären Unterrichtszeiten der öffentlichen Schule statt, meist aber anschliessend oder am Samstag. Schülerinnen und Schüler der Primarschule werden während maximal zwei Wochenlektionen vom Regelunterricht dispensiert, wenn der HSK-Unterricht gleichzeitig stattfindet.
Der HSK-Unterricht findet i.d.R. in Räumen der öffentlichen Volksschule statt.
Der Besuch des Unterrichts in HSK wird auf dem Beiblatt vermerkt. Die HSK-Lehrperson meldet dabei den Klassenlehrpersonen jeweils am 20. Juni (für 2. Semester/alle Stufen) , ob ein Eintrag vorgenommen werden soll. Dazu stehen ihr die angefügten Formulare zur Verfügung. Die Klassenlehrperson ist für den Übertrag ins Beiblatt verantwortlich. Es steht den HSK-Lehrpersonen frei, den Schülerinnen und Schülern eine eigene bilanzierende Rückmeldung zum HSK-Unterricht auszustellen. Dieses Dokument kann als Beilage freiwillig in die Zeugnismappe aufgenommen werden.
Der Rahmenlehrplan HSK wurde im Kanton Zürich in enger Zusammenarbeit mit den Trägerschaften entwickelt, um einen modernen, interkulturellen Unterricht zu unterstützen, der den Bedürfnissen der Kinder aus migrierten Familien und den Regelschulen entspricht.
Der Rahmenlehrplan
- beschreibt Ziele und Inhalte des HSK-Unterrichts.
- fördert die inhaltliche Annäherung zwischen dem HSK-Unterricht und der Volksschule.
- dient als Grundlage für die HSK-Lehrpersonen, ihre eigenen Lehr- und Stoffpläne und die Grobziele auszuarbeiten.
Das Amt für Volksschule empfiehlt die Verwendung des Zürcher Rahmenlehrplans.
Einmal jährlich lädt das Amt für Volksschule alle HSK-Lehrpersonen und HSK-Koordinationspersonen zum Austauschtreffen ein. Das nächste Treffen findet am 1. Oktober 2021 statt.
HSK-Lehrpersonen, welche im Kanton St.Gallen unterrichten, sollen über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen. Erforderlich ist mindestens das Referenzniveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios.
Jeweils am Donnerstagvormittag von 9 bis 11 Uhr findet in St.Gallen ein Deutschkurs für HSK-Lehrpersonen statt. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, verbessern Sie Ihre Deutschkenntnisse und treten Sie in den Austausch mit weiteren HSK-Lehrpersonen aus dem Kanton St.Gallen.
Auskunft und Anmeldung bei: avs@sg.ch, 058 229 24 82
Alle zwei Jahre findet der Kurs «Einführung in den Ostschweizer Bildungsraum» (EMO) statt. Er ist für neue und bisherige HSK-Lehrpersonen. Kursort ist Zürich. HSK-Lehrpersonen aus dem Kanton St.Gallen wird die Teilnahme sehr empfohlen. Die Kurskosten werden vom Kanton bezahlt.
Die nächste Durchführung findet voraussichtlich im Frühling 2022 statt.