Was gilt es zu beachten, wenn einzelne Klassen oder auch ganze Schulen in Distanz unterrichtet werden müssen?
FAQ rund um den Unterricht im Quarantänefall
Wir haben ein paar ausgewählte Fragen zusammengestellt, damit im Quarantänefall die Organisation des Unterrichts erleichtert wird.
Wenn das Kantonsarztamt für ganze Klassen oder ein Schulhaus als Ganzes die Quarantäne verordnet, besteht nach wie vor eine Beschulungspflicht. Auch wenn dort von Schulschliessungen die Rede ist, bedeutet dies nicht, dass kein Unterricht mehr stattfindet. Dieser kann einfach nicht mehr in Form des Präsenzunterrichts vor Ort erfolgen. Die Schulplicht bleibt aber bestehen und es muss ein für die Quarantänepflicht zeitlich begrenzter Unterricht auf Distanz organisiert werden.
Der Kontakt für die Schülerinnen und Schüler zu ihren Lehrpersonen ist sehr wichtig. Dieser sollte nach Möglichkeit regelmässig aufrechterhalten werden. Das kann telefonisch, via Computer, etc, erfolgen. Je nachdem ob die Klassenlehrperson erkrankt oder in Quarantäne ist, sind die Möglichkeiten unterschiedlich. Ist die Lehrperson erkrankt, so muss die Kontaktaufnahme durch andere Lehrpersonen, die an der schulischen Bildung der Kinder beteiligt sind, erfolgen (TT, SHP, TTG, etc.)
Die Anzahl Lektionen je Fach gemäss der geltenden Lektionentafel kann im Unterricht auf Distanz nicht eingehalten werden. Die Lehrperson richtet sich bei der Planung nach täglichen Lernzeiten, die dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessen sind, sowie nach der Gewichtung der Fachbereiche gemäss Lehrplan. Wichtig ist dabei ein durch die Klassenlehrperson geführtes koordiniertes Vorgehen zusammen mit allen Lehrpersonen, die an einer Klasse unterrichten.
Für die täglichen Unterrichtszeiten in diesem speziellen Fall gelten folgende Richtgrössen:
- Kindergarten: Beschäftigung mit alltagsbezogenen Aufgaben, die möglichst selbstständig erledigt werden können, 60 Minuten täglich
- Primarschule: 1. bis 3. Klasse 120 Minuten täglich, 4. bis 6. Klasse 180 Minuten täglich
- Oberstufe: 240 Minuten täglich
Diese Lernzeiten sind als Totalzeit einschliesslich Hausaufgaben zu verstehen.
Den Schülerinnen und Schülern wird eine Wochengestaltung vorgeschlagen, in der sich die verschiedenen Aktivitäten wie Lernzeit, Bewegung, alltags- und handlungsorientierte Aufgaben usw. abwechseln. Die Klassenlehrperson koordiniert die Ausgestaltung des Wochenplans mit den anderen Lehrpersonen, die mit ihrer Klasse arbeiten. Der Wochenplan gibt den Schülerinnen und Schülern eine Struktur und kann den Familienalltag erleichtern.
Die Lehrperson richtet sich bei der Planung des Unterrichts nach täglichen Lernzeiten, die dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessen sind, sowie nach der Gewichtung der Fachbereiche gemäss Lehrplan.
Die Klassenlehrperson koordiniert die Arbeit mit den weiteren an ihrer Klasse tätigen Lehrpersonen, Fachlehrpersonen, Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Die Lehrpersonen geben den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen zu den Leistungen und zur Lernentwicklung.
Der Unterricht im Fachbereich Berufliche Orientierung (Fokus Berufswahl) ist insbesondere in der 2. Oberstufe sicherzustellen. Dies mit dem Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler bereit sind, wenn nach den Einschränkungen durch das Corona-Virus wieder Einsätze in Lehrbetrieben möglich werden und die Lehrstellensuche weitergeführt werden kann.
Ein besonderes Augenmerk soll zudem den Schülerinnen und Schülern der 3. Oberstufe gelten, die für den Sommer 2021 noch keine Anschlusslösung finden konnten. Hier wird den Lehrpersonen die Zusammenarbeit mit der Berufs- und Laufbahnberatung empfohlen.
Es liegt bei den Regionalstellen, ob sie während der Zeit des Fernunterrichts persönliche Beratungen vor Ort anbieten. Beratungen per Telefon, Email und Chat sind sicher immer möglich. Allfällige Schulhaussprechstunden dürfen in Absprache mit der jeweiligen Schule und in gegenseitigem Einverständnis angeboten werden.
Im Netz kursieren viele Angebote, die über elektronische Kanäle abgerufen werden können. Wertvolle Quellen stellen wir hier zusammen.
Sammlungen
- Eduport - Dienste und Koordinationsstellen im Bildungsraum Schweiz neues Fenster
- Zebis - Sammlung mit Ideen, die laufend ergänzt wird neues Fenster
- PH Schwyz - Lernen trotz Corona neues Fenster
- Ideen für den Online-Unterricht - freie Sammlung nach Stufen neues Fenster
- Linkliste Zyklus 1 - Schule am Bildschirm PHZH neues Fenster
- Linkliste Zyklus 2 - Schule am Bildschirm PHZH neues Fenster
- Linkliste Zyklus 2 - Schule am Bildschirm PHZH neues Fenster
Märlikanal Zyklus 1
Online - Lernangebote / Lehrmittel
- Typewriter - Webbasiert Tastaturschreiben lernen neues Fenster
- Lernballon - Mathematik in der 4. Klasse (Lehrmittelverlag St.Gallen) neues Fenster
- Lernlupe - Deutsch und Mathematik Zyklus 2 (Lehrmittelverlag St.Gallen) neues Fenster
- Lernpassplus - Sprachen und Mathematik Zyklus 3 (Lehrmittelverlag St.Gallen) neues Fenster
- Zikzak - Themenhefte und Lernaufgaben (Lehrmittelverlag St.Gallen) neues Fenster
- Lernwolke - Grammatik und Rechtschreibung individuell lernen und begleiten neues Fenster
- Mindsteps - Aufgabensammlung neues Fenster
- Angebote Lehrmittelverlag Zürich neues Fenster
- Nanoo.tv neues Fenster
Lesestoff für Schülerinnen und Schüler
- Bequemes Bestellen von SJW Heften aus einem riesigen Angebot via Onlineshop: www.sjw.ch
- Rasche Lieferung zu jeder Schülerin/jedem Schüler nach Hause
- Wir bieten günstigen und qualitativ hochstehenden Lesestoff
- Über 500 Titel sind lieferbar
- Leseförderung mit Antolin und SJW: Textverständnis und Quizfragen auf der Internet-Plattform Antolin zu über 130 SJW Heften (geben Sie den Suchbegriff/Buchtitel «sjw» ein)
Unterrichtsmaterialien auf der SJW Website als Download verfügbar: http://www.sjw.ch/downloads-de.html
Lesestoff für Schülerinnen und Schüler
Im Katalog von e-bibliomedia stehen 6’000 Titel an Belletristik für Erwachsene in Französisch und Englisch sowie Dokumentarfilme, Hörbücher und Romane für junge Erwachsene zur Verfügung.
Bibliomedia hat zudem eine Sammlung von Links auf digital verfügbare Kinderbücher, Lexikas, Spiele und Filme zusammengestellt, die sich auch an Lehrpersonen richtet.
Schulen werden durch individuellen Beratungen sowie durch Angebote aus dem Medienverbund unterstützt. Die Mediatheken sind offen. Benutzerinnen und Benutzer können zudem den Postversand nutzen (kostenpflichtig). Zudem bieten sie einen informativen Überblick über einsetzbare digitale Unterrichtsmaterialien an, z.B. in der digitalen Schulbibliothek.
Weitere Informationen unter: www.medienverbund.phsg.ch
Berufsberatung
Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons St. Gallen unterstützt die Lehrpersonen mit Online-Ressourcen rund um das Thema Berufswahl während der Corona-Epidemie. Es wurde eine Sammlung von Arbeitsblättern, Links und Tipps zusammengestellt. Die Materialien eignen sich auch für den Unterricht auf Distanz.
Lehrpersonen werden dabei unterstützt, den Schülerinnen und Schülern berufswahlbezogene Aufgaben zu stellen und so die Berufswahl auch in dieser besonderen Phase voranzutreiben. Die Sammlung wird laufend ergänzt. Hier geht es zum Angebot.
FAQ zu Urheberrecht, Datenschutz, Haftung
Office 365 und somit Microsoft Teams wird in der Schule als schulisches Instrument eingesetzt, womit die Nutzung keine Freizeitbeschäftigung ist. Dies gilt auch im Einsatz von zu Hause aus. Die Schülerinnen und Schüler haben sich bei deren Nutzung an die Nutzungsrichtlinien und Verhaltensregeln der Schule zu halten. Diese werden mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und vereinbart. Beim Einsatz zu Hause ist es wichtig, dass auch die Eltern über die Nutzungsrichtlinien informiert sind.
Da die Lehrperson mit dem Einsatz von Teams ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag gemäss Art. 3 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1) nachkommt und die Chatfunktion der Stoffvermittlung dient, ist sie auch berechtigt zur Einsichtnahme in den Chatverlauf. Fehlverhalten kann mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 12 ff. der Verordnung über den Volksschulunterricht (sGS 213.12) geahndet werden. Zeigt sich das Fehlverhalten als strafrechtlich relevant (Beispiel: Ehrverletzungen oder pornografische Inhalte), kann dieses bei der Jugendpolizei angezeigt werden.
Für strafrechtlich relevante Tätigkeiten ist diejenige Person verantwortlich, die die Posts veröffentlicht.
Weitere Informationen: Jugenddienst der Kantonspolizei
Privatim hat zudem weitere Informationen zur digitalen Zusammenarbeit zusammengestellt.
Nein, die Urheberrechte gelten auch in Corona-Zeiten unverändert.
Es gibt jedoch Plattformen, auf denen viele Filme bereits digitalisiert zur Verfügung stehen und die Lehrpersonen für den Unterricht nutzen können. Aktuell wurden sie auch für die Schülerinnen und Schüler zugänglich gemacht.
https://laplattform.ch/de/authentifizierung oder https://www.zhdk.ch/miz/miz-nanootv
Bei Recherchen und Zugängen unterstützt auch gerne der Medienverbund der PHSG. Mail an Rechercheberatung@phsg.ch mit Angabe der Filme.
Das Kopieren von Inhalten aus Lehrmitteln mit dem Ziel, die Inhalte in TEAMS Gruppen einzufügen, ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Dies gilt auch dann, wenn die Teams Gruppe geschlossen ist.