Hier finden Sie Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der besonderen Lage rund um die Coronapandemie.
FAQ zu Lagern, Exkursionen, Veranstaltungen und Anlässen
Es finden aktuell keine allgemeinen Besuchstage für Erziehungsberechtigte statt. Ebenso dürfen Unterrichtsbesuche durch Eltern nicht stattfinden.
Besuche im RDZ dürfen nur noch stattfinden, wenn sich dieses innerhalb des Gemeindegebietes befindet.
Die Beurteilungsgespräche gehören zum Schulbetrieb und sind sowohl für Eltern, Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler wichtig. Somit müssen diese durchgeführt werden. Eine physische Durchführung ist unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen (Maskenpflicht ab 12 Jahren) möglich, falls dies als notwendig erachtet wird. Es wird empfohlen, die Grösse der Gruppe auf höchstens fünf Personen zu beschränken. Bei einer telefonischen (o.ä.) Durchführung empfiehlt sich das Erstellen eines Protokolls, das den Eltern anschliessend zur Unterschrift zuzustellen ist.
Exkursionen und Ausflüge innerhalb des ordentlichen Stundenplans bleiben möglich.
Beispiel:
- Waldmorgen, Schlittelnachmittag
Verzichten Sie in jedem Fall auf eine Durchmischung von Klassen. Zudem sollte wenn immer möglich auf die Nutzung des öffentlichen Verkehrs verzichtet werden.
Wenn Schwimmunterricht innerhalb des Stundenplans im Rahmen des ordentlichen Sportunterrichts stattfindet und damit einen konkreten inhaltlichen Bezug zum Lehrplan hat, handelt es sich nicht um eine besondere Unterrichtsveranstaltung, sondern um Unterricht an einem ausserschulischen Lernort. Dieser Unterricht darf stattfinden.
Eine Teamsitzung ist keine Veranstaltung, sondern eine Arbeitssitzung und bleibt somit grundsätzlich erlaubt. Allerdings gilt es auch hier, Zurückhaltung mit der Durchführung zu üben bzw. diese wirklich nur physisch abzuhalten, wenn sie unbedingt nötig ist und eine Online-Durchführung keinen Sinn macht oder nicht möglich ist.
Bis auf Weiteres finden keine Präsenzveranstaltungen des AVS statt. Mit Schulen, welche bereits Veranstaltungen gebucht haben, wurde Kontakt aufgenommen.
Eine COVID-Regelung gibt es in diesem Bereich nicht. Auch wenn der Kanton die Lager verbietet, kommt er für die entstandenen Kosten nicht auf. Es gelten die Annullationsbestimmungen gemäss Mietvertrag.
Nein, Veranstaltungen (Informations- und Elternabende, Aufführungen usw.) dürfen bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden.
Schulen, in deren Gemeinde sich ein Skigebiet befindet, dürfen Skitage durchführen. Das Schutzkonzept des Skigebietes ist verbindlich einzuhalten. Skitage ausserhalb des Gemeindegebietes sind verboten.
Bis zu den Frühlingsferien mit Beginn am 10. April 2021 sind Lager, Skitage, Schulreisen und weitere besondere Unterrichtsveranstaltungen in der Volksschule ausserhalb des Gemeindegebietes verboten.