Hier finden Sie aktuelle Informationen für die Volksschule rund um die Coronaviruspandemie.
Normalbetrieb in der Volksschule
Der Unterricht findet unter Einhaltung der lokalen Schutzkonzepte im Normalbetrieb statt. Es gilt die Schulpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Jeder Schulträger erlässt ein lokales Schutzkonzept. Das Bildungsdepartement stellt dazu ein aktualisiertes Musterschutzkonzept zur Verfügung.
Weisungen für die Volksschule
Für die Schul- und Unterrichtsorganisation auf der Volksschule gelten die konsolidierten Weisungen zum Unterricht in der Volksschule während der COVID-19-Epidemie vom 29. Oktober 2020 mit dem Nachtrag vom 1. Dezember 2020, dem II. Nachtrag vom 21. Januar 2021 sowie dem III. Nachtrag vom 2. März 2021.
Besonderen Unterrichtsveranstaltungen
Gemäss Weisungen zum Unterricht in der Volksschule während der COVID 19-Epidemie ist das Durchführungsverbot gültig bis 11. April 2021. In Absprache mit dem Kantonsarztamt wurde für die Zeit nach den Frühlingferien Folgendes beschlossen:
Eintägige Veranstaltungen: Diese können ab 26. April 2021 wieder durchgeführt werden.
Mehrtägige Veranstaltungen wie Lager, Exkursionen, Sonderwochen: Diese können ab dem 10. Mai 2021 wieder durchgeführt werden. Die Verlängerung des Verbots wurde im Hinblick auf allfällige Ferienaktivitäten der Familien und die Rückkehr in den Schulbetrieb beschlossen. Dem Risiko, dass es in der Ferienzeit zu vermehrten Ansteckungen kommen könnte, wird so Rechnung getragen.
Nach der Zeit vom 10. Mai 2021 wird die Verantwortung für sämtliche Unterrichtsveranstaltungen an die lokalen Schulträger zurückgegeben. Die formellen Grundlagen dieser Änderungen werden noch erstellt. Die angepassten Weisungen stehen bis spätestens Ende Frühlingsferien zur Verfügung.
Weiterhin geltende, unbefristete Massnahmen:
- Singen: Singen im Innenraum möglichst nur unter Dauerbelüftung und max. 15 Minuten, Abstand halten.
- Singen in der Oberstufe: Das Singen im Unterricht ist mit Gesichtsmaske erlaubt.
- Sport: Je älter die Schülerinnen und Schüler sind, desto eher soll auf Sportarten mit Körperkontakt verzichtet werden. Wenn möglich soll der Unterricht im Freien stattfinden.
- Sport in der Oberstufe: Der Sportunterricht darf im Ganzklassenunterricht stattfinden und zwar als Ausnahme ohne Maske. Auf Kontaktsportarten gilt es weiterhin zu verzichten.
- Lüften: Regelmässig, z.B. nach jeder Lektion und während der Pause. Unterricht bei offenen Fenstern ist nicht sinnvoll. > Hinweise zum richtigen Lüften und Video des BAG
- Es gilt eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und alle Lehrpersonen in allen Innenräumen des Schulgebäudes inkl. Klassenzimmer. Die generelle Maskenpflicht gilt für jede Unterrichtsform, also z.B. auch für den Frontalunterricht. > FAQ zum Tragen von Masken
FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier:
- Fragen zum Unterricht im Quarantänefall neues Fenster
- Fragen rund um Lager, Exkursionen, Veranstaltungen, Anlässe neues Fenster
- Fragen rund um die Maskenpflicht neues Fenster
- Fragen zu Erkrankungen, Tests und Quarantäne neues Fenster
- Fragen zum Personalrecht für Lehrpersonen neues Fenster
- Fragen zu diversen Themen neues Fenster
So schützen wir uns
Hygienemassnahmen haben höchste Priorität und müssen von allen Personen eingehalten werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Umgang von Erwachsenen untereinander sowie zwischen Erwachsenen und Kindern. Die Abstandsregeln müssen unbedingt eingehalten werden.
Wichtigste Grundregeln:
- regelmässiges und häufiges Händewaschen
- Verzicht auf Händeschütteln
- in Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen
- 1.5 Meter Abstand (unter Erwachsenen / Kind - Erwachsene)
- Maskenpflicht für Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und alle erwachsenen Personen in allen Innenräumen
- regelmässig und ausgiebig Räume lüften und Oberflächen reinigen > Hinweise zum richtigen Lüften und Video des BAG
- bei Krankheitssymptomen unbedingt zu Hause bleiben bzw. umgehend nach Hause gehen
Im Schulbus gilt wie im öffentlichen Verkehr: Ab 12 Jahren sind Hygienemasken zu tragen. Für deren Bereitstellung ist der Schulträger verantwortlich. Dies gilt auch für besondere Unterrichtsveranstaltungen wie z.B. Lager: Es ist Aufgabe des Schulträgers, die benötigten Hygienemasken für die Reise im öffentlichen Verkehr bereitzustellen.
Hinweis: Das Maskentragen auf den Verkehrsflächen der Schulhäuser entbindet nicht vom Abstand-Halten und der Handhygiene.
Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen
Mit der kälteren Jahreszeit verbunden ist die Saison der laufenden Nasen und anderer Erkältungserscheinungen. Die Verunsicherung ist gross:
- Wie unterscheidet sich eine Erkältung mit Schnupfen, Husten, Halsschmerzen von einer COVID-19 Infektion?
- Darf mein Kind mit einem leichten Schnupfen noch zur Schule?
- Ab wann ist ein COVID-19 Test angezeigt?
Merkblätter für Erziehungsberechtigte
Die Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz stellt Merkblätter zur Verfügung, die als Orientierungshilfe dienen und Klarheit schaffen sollen.
Hinweis: Entgegen dem Ablauf im Merkblatt Zyklus 3 (Oberstufe) braucht es im Kanton St.Gallen nach einem positiven Testergebnis keinen Entscheid des Kantonsarztes, damit der Schulbesuch wieder möglich ist. Wenn die 10 Tage Isolation abgelaufen sind und der Allgemeinzustand gut ist, darf die/der Jugendliche wieder in die Schule.
Für Kinder erklärt
In den SRF Kinder-News wird erklärt, wie sich eine gewöhnliche Erkältung von Corona unterscheidet.
Contact Tracing in obligatorischen Schulen
Das Vorgehen bei Covid-19 Ansteckungen ist im Merkblatt «Contact Tracing in obligatorischen Schulen» beschrieben. In Bezug auf eine COVID-19-Infektion entscheiden die Schulen nicht selbständig über Massnahmen, sondern wenden sich direkt an das Kantonsarztamt.
Das Kantonsarztamt ist folgendermassen erreichbar:
- Telefonnummer +41 58 229 35 64 (zu Büroöffnungszeiten)
- E-Mail: info.kantonsarztamt@sg.ch (wird auch abends und am Wochenende bearbeitet)
Für weitere Fragen zur Schulgesundheit wenden die Schulen sich an das Amt für Gesundheitsvorsorge:
- Telefonnummer: +41 58 229 43 82
- E-Mail: info.gesundheitsvorsorge@sg.ch