Gemäss kantonaler Richtlinie für die Berücksichtigung von Behinderungen während der beruflichen Grundbildung und beim Qualifikationsverfahren können unter gewissen Voraussetzungen Massnahmen gewährt werden.
Erleichterungen werden nur gewährt, wenn die Art der Behinderung die Ausübung des Berufs nicht verhindert oder massgeblich beeinträchtigt. Mögliche Prüfungserleichterungen für die Berücksichtigung einer Behinderung sind:
- die Gewährung von mehr Zeit an Prüfungen;
- die Zulassung besonderer Hilfsmittel;
- weitere geeignete organisatorische Massnahmen.
Als Nachteilsausgleich wird die Anpassung der Bedingungen für die Beurteilung von Lernenden mit einer diagnostizierten Behinderung bezeichnet, die trotz ihrer Beeinträchtigung das Potenzial haben, die regulären Lernziele zu erreichen. Aufgrund der Behinderung, welche die Beurteilung der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, soll der daraus resultierende Nachteil eruiert und ausgeglichen werden. Die Handreichung umfasst Grundsätze und Hinweise zum Nachteilsausgleich, die für die Volksschule, die Mittelschulen und die Berufsfachschulen gelten. Besonderheiten der einzelnen Stufen bzw. Schultypen sind in speziellen Kapiteln für die Volksschule, die Mittelschulen und die Berufsfachschulen beschrieben.
Hinweis für die Gesuchseinreichung
Der Lehrvertrag wurde durch den Kanton St.Gallen genehmigt aber mit ausserkantonalem Schulbesuch:
- Während der beruflichen Grundbildung ist das ausserkantonale Berufsbildungsamt zuständig. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Berufsbildungsamt.
- Für das Qualifikationsverfahren ist das Amt für Berufsbildung des Kantons St.Gallen zuständig. Sie können das aufgeschaltete Formular Qualifikationsverfahren verwenden.
Der Lehrvertrag wurde durch einen anderen Kanton genehmigt aber mit Schulbesuch im Kanton St.Gallen:
- Während der beruflichen Grundbildung ist das Amt für Berufsbildung des Kantons St.Gallen zuständig. Sie können das aufgeschaltete Formular berufliche Grundbildung verwenden.
- Für das Qualifikationsverfahren wenden Sie sich bitte an das zuständige Berufsbildungsamt.
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Karl Ammann
Berufsfachschulberater
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