Die Anstellungsbedingungen von Lehrpersonen an kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren richten sich nach dem Personalrecht des Kantons St.Gallen (sGS 143.1; PersG und sGS 143.11; PersV) sowie der Ergänzenden Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (sGS 231.31; EVA-BS).
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Annina Zuberbühler
Berufsfachschulberaterin
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9001 St.Gallen
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