Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 13, Nesslau: Lärmsanierungsprojekt Nesslau, Abschnitte 59.1 und 60.1 - B60.7.060.001» vom 9. Mai bis 9. Juni 2022 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrasse Nr. 13 in Nesslau werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht den Einbau eines lärmarmen Belags (Testbelag) im Dorfzentrum, diverse bereits umgesetzte Geschwindigkeitsreduktionen sowie den Einbau von Schallschutzfenstern bei sehr stark exponierten Liegenschaften.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen