Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 1, Au: FGS 244, Fussgängerinsel Erikaweg - O9.010.005.1705» vom 21. März bis 21. April 2022 durchgeführt.
Der Fussgängerstreifen Nr. 244 in Au wird im Rahmen der Sicherheitserhöhung bei Fussgängerstreifen umgestaltet. Die Strasse wird aufgeweitet, um eine Fussgängerschutzinsel realisieren zu können.
Der Fussgängerübergang Erikaweg überquert die Berneckerstrasse und verbindet die Fähnernstrasse (inkl. umliegendes Quartier) mit dem Erikaweg (inkl. umliegendes Quartier), der einen wichtigen Verbindungsweg zum Schulhaus Wees darstellt. Es besteht eine erhöhte Gefahr für Kinder / Schüler sowie Velofahrer, die den Fussgängerstreifen überqueren. Mit dem Einbau der Fussgängerschutzinsel kann die Sicherheit erheblich erhöht werden.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen