Das Bundesgesetz über die Raumplanung schreibt vor, dass alle Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen der zuständigen kantonalen Behörde zu unterbreiten sind. Nach Art. 25 Abs. 2 RPG entscheidet die zuständige Stelle, ob das Bauvorhaben zonenkonform ist oder ob dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
In der Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen im Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) werden alle Baugesuche ausserhalb der Bauzonen behandelt. Beurteilt werden landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bauvorhaben.
Planen Sie ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone? Hier finden Sie einige Informationen.
Die notwendigen Unterlagen G1 (Baugesuchsformular Kanton St.Gallen), das Formular K4 (Gesuch für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen) und das Formular G11 (Prüfung der Gemeinde nach VKOG - durch Gemeinde auszufüllen) finden Sie unter www.baugesuch.sg.ch neues Fenster. Bitte beachten Sie, dass für die «Handausfüller-Version» ein separater Link erforderlich ist. Bitte verwenden auch Sie diese Version, wenn Sie Formulare in Papierform abgeben. Sie enthält Linien zur Unterstützung der Papierversion.
Auf der Seite Baugesuch einreichen neues Fenster finden Sie weitere Informationen.
Im Geoportal neues Fenster des Kantons St.Gallen sehen Sie, in welcher Nutzungszone sich Ihr Baugrundstück befindet und ob es innerhalb oder ausserhalb der Bauzone liegt. Zu jeder Zone gibt es eine Erklärung in der Legende.
Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) prüft und beurteilt jedes Bauvorhaben; denn jede Baute oder Anlage ist orts-, objekt- und nutzungsspezifisch verschieden. Sämtliche Gesuchsunterlagen sind jedoch ausschliesslich bei der jeweiligen Standortgemeinde einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren.
Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die jeweilige Standortgemeinde eröffnet.
Sachbearbeitung im AREG
Du möchtest nach Deinem Jusstudium erste Praxiserfahrung sammeln und Dich auf die Anwaltsprüfung vorbereiten? Dann bist Du bei uns genau richtig!
Zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung neues Fenster bietet die Abteilung Bauen ausserhalb der Bauzonen (BaB) Juristinnen und Juristen (lic.iur/MLaw) eine spannende und herausfordernde Praktikumsstelle. Während mindestens einem halben Jahr wirst Du in den Themenbereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen eingeführt, bearbeitest Bauvorhaben und nimmst juristische Recherchen vor. Es erwartet Dich ein eingespieltes, erfahrenes, engagiertes und motiviertes Team. Wenn Du uns kennenlernen möchtest, freuen wir uns über Deine Bewerbung!
Das nächste Praktikum startet am: 1. September 2026
Die üblichen Unterlagen reichst Du gerne ein bei:
Bianca Mergenthaler
Dipl. Umwelting. ETH
Abteilungsleiterin
Bauen ausserhalb Bauzonen
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
