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Das Bundesgesetz über die Raumplanung schreibt vor, dass alle Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen der zuständigen kantonalen Behörde zu unterbreiten sind. Nach Art. 25 Abs. 2 RPG entscheidet die zuständige Stelle, ob das Bauvorhaben zonenkonform ist oder ob dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.

In der Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen im Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) werden alle Baugesuche ausserhalb der Bauzonen behandelt. Beurteilt werden landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bauvorhaben.

Planen Sie ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone? Hier finden Sie einige Informationen.

Noch offene Fragen?

Bauen ausserhalb Bauzonen

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen