
Vernehmlassung zum IV. Nachtrag zum Energiegesetz
Der vierte Nachtrag zum Energiegesetz soll ermöglichen, ein "Kompetenzzentrum Energie St.Gallen" zu schaffen. In der Form einer GmbH soll dieses Kompetenzzentrum verschiedene Dienstleistungen für die Bevölkerung, aber auch für Gemeinden und Kanton sowie für die Wirtschaft erbringen. Im Weiteren wird mit der Vorlage die Rechtsgrundlage für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen im Kanton St.Gallen angepasst. Interessierte Personen sind eingeladen, sich bis 3. Juni 2011 zuhanden des Baudepartements vernehmen zu lassen.
Bauen, Raum & Umwelt - Vernehmlassung zum IV. Nachtrag zum Energiegesetz (19.04.2011 16:53)