
Energieagentur St.Gallen konkretisiert sich
Wer sich heute über die energetische Sanierung seines Hauses informieren will, muss sich zuerst erkundigen, von welchen Stellen er in seiner Gemeinde und im Kanton Leistungen erwarten kann. Mit der Energieagentur St.Gallen soll eine Organisation geschaffen werden, die alle Fragen umfassend beantwortet. Die geplante Energieagentur ist Teil des Entwurfs des IV. Nachtrags zum Energiegesetz. Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. Juni 2011.
Die energiepolitischen Aktivitäten des Kantons sollen mit jenen von Gemeinden und anderen wichtigen Akteuren koordiniert und gebündelt werden. Wie bereits im Energiekonzept des Kantons St.Gallen enthalten, ist die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Energiefragen vorgesehen. Damit werden Synergien geschaffen und es entsteht eine Organisation mit grosser Wirkung und Ausstrahlungskraft (Leuchtturm‑Projekt).
Eine Ansprechstelle für alle
Mit der Energieagentur erhalten die Bevölkerung und die Wirtschaft nach dem Ein-Schalter-Prinzip einen einfachen Zugang zu umfassenden Angeboten im Bereich der Energieförderung. Auch die öffentliche Hand profitiert: So wird beispielsweise der Kanton das kantonale Energieförderungsprogramm und das nationale Gebäudeprogramm von der Energieagentur abwickeln lassen. Weiter bildet die Energieagentur ein Dach, unter dem die Regionen und Gemeinden ihre bereits bestehenden oder geplanten energiepolitischen Aktivitäten umsetzen können. Sie können dies mit eigenem Personal durchführen oder der Energieagentur einen Auftrag erteilen.
Breit abgestützte Trägerschaft
Die Energieagentur St.Gallen soll von vier starken Trägern finanziert, geführt und in Form einer GmbH errichtet werden. Es sind dies die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK), die SN Energie AG, die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und der Kanton St.Gallen. Nebst der Umsetzung der Förderungsprogramme und der produktunabhängigen Energieberatung können die Träger auch Leistungsaufträge zur Förderung der Stromeffizienz, erneuerbarer Energien oder anderer Geschäftsfelder an die Energieagentur übertragen. Der Kanton lagert 900 Stellenprozente aus, um die Energieagentur mit Fachleuten zu besetzen.
IV. Nachtrag zum Energiegesetz
Im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf des IV. Nachtrags zum Energiegesetz werden nebst der Energieagentur St.Gallen zwei Anpassungen zur Stellungnahme unterbreitet: die Rechtsgrundlage für die Ausrichtung der Beiträge für das Gebäudeprogramm und eine Änderung der Bewilligungspflicht für ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen.
Allgemein - Energieagentur St.Gallen konkretisiert sich (29.04.2011 11:37)