
Überwachung soll mit neuen Technologien Schritt halten
Die Regierung ist mit den Revisionsvorschlägen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs weitgehend einverstanden. Die Totalrevision will hauptsächlich sicherstellen, dass die notwendigen Überwachungen des Fernmeldeverkehrs mit den verwendeten neuen Technologien gegenwärtig und in den nächsten Jahren Schritt halten können. Dies schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.
Die technische Entwicklung im Bereich der Telekommunikation hat dazu geführt, dass die Durchführung der Überwachungen wesentlich erschwert wurde, insbesondere im Bereich der Internet-Telefonie. Um technisch wieder auf dem aktuellen Stand zu sein, müssen die im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vorgesehenen Mittel ergänzt werden. Neu soll eine Überwachung unter anderem auch möglich sein, um Personen zu suchen, die rechtskräftig und vollstreckbar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder gegen die rechtskräftig und vollstreckbar eine freiheitsentziehende Massnahme verhängt worden ist. Hauptzweck der Revision ist nicht mehr, sondern besser zu überwachen.
Allgemein - Überwachung soll mit neuen Technologien Schritt halten (18.08.2010 11:05)