
Neue Pflegefinanzierung geht in den Kantonsrat
Die Regierung liegt mit dem neuen Gesetz über die Pflegefinanzierung im Fahrplan. Sie hat die Vernehmlassung vom Mai ausgewertet, sich mit Gemeindevertretenden ausgetauscht und die Botschaft nun zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Im August wird die vorberatende Kommission und in der Septembersession der Kantonsrat darüber beraten.
Trotz schwieriger Ausgangslage begrüssen die politischen Parteien, die Verbände und Interessengruppen den Entwurf der Regierung weitgehend. Insgesamt sind über 70 Vernehmlassungsantworten zum Gesetzesentwurf eingegangen. Vor allem die Abwicklung bei den stationären Pflegekosten durch die Sozialversicherungsanstalt findet durchwegs Zustimmung. Auch die Festlegung von Höchstansätzen für die Pflege wird als probates Mittel für eine wirtschaftliche und qualitativ gute Pflege erachtet. Die Regierung hat deshalb keine grossen Anpassungen an der Vorlage vornehmen müssen.
Gemeinden und/oder Kanton
Uneinigkeit herrscht letztlich nur mit den politischen Gemeinden. Diese wollen die Bezügerinnen und Bezüger von ambulanter Pflege stärker zur Kostendeckung einbeziehen. Zudem wollen die Gemeinden bei der Pflege in Pflegeheimen keine Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Sie sehen den Kanton allein in der Pflicht. Mit Blick auf das Sozialhilfe- und das Gesundheitsgesetz sieht die Regierung aber wenige Verhandlungsmöglichkeiten. Sie will die Gemeinden trotz angespannter Finanzlage des Kantons aber entlasten und hat deshalb bereits in der Vernehmlassung vorgeschlagen, dass sich der Kanton zu einem grossen Teil an den stationären Pflegekosten beteiligt.
Regierung fokussiert auf Aufsicht über Private
In zwei Punkten ist die Regierung den Gemeinden entgegengekommen: Die Bezügerinnen und Bezüger ambulanter Pflege sollen die gesetzlich maximal vorgesehenen 20 Prozent des Krankenversichererbeitrages übernehmen. Das sind bis zu 15.95 Franken pro Tag. Damit können sich die Gemeinden finanziell leicht entlasten. Daneben verzichtet die Regierung auf den Vorschlag, die kantonale Aufsicht auf öffentliche Pflegeheime auszudehnen. Analog zum Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause benötigen damit weiterhin nur private Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung mit einer Gemeinde eine Betriebsbewilligung des Kantons.
Allgemein - Neue Pflegefinanzierung geht in den Kantonsrat (06.07.2010 09:05)