
Eidg. Umweltschutzgesetz: Rechtsunsicherheit beseitigt – Lücken geschlossen
Die St.Galler Regierung hat Botschaft und Entwurf des kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung verabschiedet und wird sie dem Kantonsrat zur Behandlung zuleiten. Die st.gallischen Vorschriften zum eidgenössischen Umweltschutzgesetz wurden zusammengeführt und sind überschaubarer geworden.
Seit das eidgenössische Umweltschutzgesetz im Jahr 1985 in Kraft trat, wurde es mehrfach angepasst. Laufend sind neue Vollzugsaufgaben für Kanton und Gemeinden dazugekommen. Der Bundesrat erliess seine Verordnungen schrittweise über einen Zeitraum von rund zehn Jahren. Darum musste der Kanton St.Gallen den Vollzug des Bundesrechts für die einzelnen Sachbereiche, im Sinn einer Übergangslösung, teilweise in Form von Grossratsbeschlüssen und Regierungsbeschlüssen sicherstellen.
Unbefriedigende Erlassvielfalt und Regelungslücken
Die auf mehrere Erlasse aufgeteilte, unvollständige Regelung des Vollzugs der eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung genügt den an die kantonale Vollzugsgesetzgebung gestellten Anforderungen nicht mehr. Diese Situation schafft Rechtsunsicherheit und hinterlässt Lücken beim Vollzug. Die Regierung hat in ihrer Antwort auf eine kantonsrätliche Interpellation festgehalten, die Aufteilung der Vollzugsregelung auf mehrere Erlasse sei unbefriedigend. Die Regierung will daher an ihrem langjährigen Ziel festhalten, ein kantonales Einführungsgesetz zum eidgenössischen Umweltschutzgesetz zu erlassen.
Grundsätze bleiben – Bürgerfreundlichkeit wird erhöht
Die vorgeschlagene Regelung knüpft grundsätzlich an der bestehenden Ordnung an. Bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und politischen Gemeinden ergeben sich kaum nennenswerte Verschiebungen. Nebst der Regelung der Zuständigkeiten enthält das vorgesehene Gesetz weitere Vorschriften, welche die wirksame Umsetzung des eidgenössischen Umweltschutzrechtes sicherstellen und unterstützen. Eine umfassende Regelung in einem einzigen Gesetz schafft Rechtssicherheit, gewährleistet Kohärenz und ist bürgerfreundlicher. Es ermöglicht einen raschen Überblick über die geltenden kantonalen Umweltschutzvorschriften.
Positive Aufnahme in der Vernehmlassung
Die Regierung hat einen vom Baudepartement ausgearbeiteten Vernehmlassungsentwurf zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung vom 6. Oktober bis 31. Dezember 2009 in die Vernehmlassung gegeben. In den eingegangenen Stellungnahmen wurde die Zusammenführung der Vollzugsvorschriften zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung in einem einzigen Gesetz ausnahmslos begrüsst. Die Regierung wird das Geschäft nun dem Kantonsrat zur weiteren Behandlung zuleiten. In der Septembersession wird die vorberatende Kommission bestellt, sodass der Kantonsrat in der Novembersession in erster und in der Februarsession in zweiter Lesung darüber beraten kann.
Der Entwurf des kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung samt der Botschaft können im Internet eingesehen werden unter www.ratsinfo.sg.ch neues Fenster.
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