Regierung ist mit Anpassung im Vermögensstrafrecht einverstanden

Die Regierung ist mit der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vorgeschlagene Änderung von Art. 141bis des Strafgesetzbuches (StGB) einverstanden.


Gemäss geltendem Recht macht sich strafbar, wer Vermögenswerte unrechtmässig verwendet, die ihm ohne seinen Willen und ohne sein Zutun – typischerweise durch eine Fehlüberweisung – zugekommen sind. Hingegen blieb bis anhin nach dem Gesetzeswortlaut straflos, wer eine Fehlüberweisung durch eine Täuschung selber veranlasst oder zu ihr beigetragen hat, sofern Arglist und damit Betrug ausscheidet. Diese Rechtslage ist unbefriedigend. Art. 141bis StGB soll deshalb so geändert werden, dass sich strafbar macht, wer ihm zugekommene Vermögenswerte, auf die er keinen Rechtsanspruch hat, unrechtmässig verwendet. Dieselbe Änderung soll auch im Militärstrafrecht vorgenommen werden.


Allgemein - Regierung ist mit Anpassung im Vermögensstrafrecht einverstanden (03.03.2010 09:46)