
Kommission beantragt Erhöhung der Wohnsitzfristen
Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat Botschaft und Entwurf der Regierung zu einem kantonalen Bürgerrechtsgesetz beraten und die Vorlage mit einigen Änderungsanträgen gutgeheissen. Das Gesetz soll das seit 1. Januar 2003 geltende Dringlichkeitsrecht ablösen und zudem die Änderung der Kantonsverfassung vom 17. Mai 2009 umsetzen. Neu wird der Einbürgerungsrat auch bei Einbürgerungen im Allgemeinen beschliessen und das vorgegebene Auflage- und Einspracheverfahren durchführen. Gegenüber der Regierung möchte die vorberatende Kommission die Wohnsitzfristen deutlich erhöhen.
Nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens leitete die Regierung dem Kantonsrat Anfang Dezember Botschaft und Entwurf eines neuen Bürgerrechtsgesetzes zu. Die vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Thomas Würth, CVP, Goldach, hat dieses Geschäft nun beraten. Unter Berücksichtigung einiger Änderungsanträge beantragt sie dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten und diese gutzuheissen.
Umsetzung von Art. 104 und Art. 104a der Kantonsverfassung
Die Gesetzesvorlage regelt das gemäss Änderung der Kantonsverfassung vom 17. Mai 2009 vorgesehene Auflage- und Einspracheverfahren detailliert. Neu wird der Einbürgerungsrat auch bei Einbürgerungen im Allgemeinen über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beschliessen und den Beschluss öffentlich auflegen. Die Stimmberechtigten können gegen den Beschluss innert 30 Tagen Einsprache erheben. Inskünftig werden nur noch bestrittene Einbürgerungsgesuche der Bürgerversammlung beziehungsweise, in Gemeinden mit Parlament, dem Gemeindeparlament unterbreitet. Ein Rekurs gegen eine Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs ist nur möglich, wenn der Sachverhalt unrichtig oder unvollständig festgestellt wird oder der Beschluss rechtswidrig ist. Eine Ermessungsüberprüfung durch die Rekursinstanz wird damit ausgeschlossen.
Erhöhung der Wohnsitzfristen und Einführung von Deutschtests
Die vorberatende Kommission beantragt zudem, die von der Regierung vorgeschlagene Wohnsitzfrist von fünf Jahren in Kanton und Gemeinde auf acht Jahre im Kanton und vier Jahre in der Gemeinde zu erhöhen. Unbestritten waren die Festlegung einer einheitlichen Wohnsitzfrist in den politischen Gemeinden sowie das Erfordernis einer Niederlassungsbewilligung. Die vorgeschlagenen Eignungskriterien wurden mit wenigen Anpassungen übernommen. Hinsichtlich der verlangten Deutschkenntnisse beantragt die vorberatende Kommission, dass diese von den ausländischen Personen durch Tests nachzuweisen sind, sofern sie nicht offenkundig vorhanden sind.
Zeitplan zum weiteren Vorgehen
Der Kantonsrat wird die Vorlage im April in erster Lesung behandeln. Die zweite Lesung ist in der Junisession 2010 vorgesehen. Ziel ist es, das neue Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht auf den 1. Januar 2011 in Vollzug zu setzen, damit endlich das bisher geltende Dringlichkeitsrecht abgelöst werden kann.
Allgemein - Kommission beantragt Erhöhung der Wohnsitzfristen (15.03.2010 08:28)