
Ja zur Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes
Die Regierung ist mit dem vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vorgeschlagenen Entwurf eines Bundesgesetzes über den ausserprozessualen Zeugenschutz einverstanden.
Prozessuale Schutzrechte wie die Anonymisierung oder optische und akustische Abschirmung von Zeugen in einem Strafverfahren sind in der Strafprozessordnung vorgesehen. Diese Massnahmen genügen dann nicht mehr, wenn die angeschuldigte Person aufgrund des Inhalts der Aussage auf die Identität der Zeugin oder des Zeugen schliessen oder die Identität auf eine andere Art in Erfahrung bringen konnte. In solchen Fällen ist ein ausserprozessualer Schutz erforderlich.
Das Gesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz soll die rechtlichen Grundlagen und staatlichen Strukturen für die Durchführung von Zeugenschutzprogrammen durch eine zentrale Zeugenschutzstelle für Personen aus Strafverfahren des Bundes und der Kantone schaffen. Ebenfalls vorgesehen ist die Beratung und Unterstützung der Kantone durch die zentrale Zeugenschutzstelle zugunsten von Personen, welche nicht in ein eigentliches Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden, je¬doch einzelner Schutzmassnahmen bedürfen.
Allgemein - Ja zur Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes (10.03.2010 09:22)