Regierung befürwortet Erneuerung der Polizeigesetzgebung des Bundes

Die Regierung ist mit dem vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vorgeschlagenen Entwurf eines Bundesgesetzes über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (PolAG) einverstanden.


Das PolAG bereinigt die zahlreichen Rechtsquellen, welche die allgemeinen Polizeiaufgaben des Bundes umschreiben, und bündelt sie in einem einzigen Erlass. Der Gesetzesentwurf enthält insbesondere Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen der verschiedenen polizeilichen Aufgabenbereiche. Nicht im PolAG geregelt werden spezialpolizeiliche Aufgaben besonderer Polizeiorgane des Bundes (Grenzwachtkorps, Kommando Militärische Sicherheit und Luftpolizei); diese Sonderregelungen sollen im Militärgesetz und im Zollgesetz unverändert weiterbestehen. Das PolAG regelt das Handeln von Polizeiorganen des Bundes und lässt damit die kantonale Polizeihoheit unangetastet.


Allgemein - Regierung befürwortet Erneuerung der Polizeigesetzgebung des Bundes (03.03.2010 09:51)