Prävention und Bekämpfung der Spielsucht: Ostschweizer Kantone arbeiten zusammen

Das Glücksspiel ist für viele Menschen ein harmloses Freizeitvergnügen. Doch für einige wird das Glücksspiel zu ihrem wichtigsten Lebensinhalt. Diese Menschen werden abhängig vom Glücksspiel und ruinieren sich und ihre Familien. Die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden und Thurgau haben ein gemeinsames Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht erarbeitet. Mit der Umsetzung wurde als Fachstelle die Perspektive Thurgau beauftragt.


Etwa 60 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz haben schon mindestens einmal in ihrem Leben ein Glücksspiel gespielt, wobei Lotterien und Wetten am beliebtesten sind. Für den grössten Teil ist dies einfach ein harmloses Freizeitvergnügen. Für einen Teil wird Spielen aber zu einem Problem. Je nach Methode zur Bestimmung eines exzessiven, beziehungsweise problematischen Spielens fällt die Anzahl Betroffener unterschiedlich aus: Sie schwankt in der Schweiz zwischen 80'000 und 120'000 Personen. Etwa 70 bis 80 Prozent davon sind Männer.

 

Massnahmenpaket erarbeitet

 

Die Ostschweizer Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden und Thurgau haben die Problematik erkannt und ein gemeinsames Angebot zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht erarbeitet. Das Massnahmenpaket setzt auf ein Zusammenspiel von Information und Prävention, Fortbildung von Suchtfachleuten in den Kantonen, Netzwerkarbeit sowie auf die schnelle und unkomplizierte Beratung und Unterstützung von Menschen mit einer Spielsuchtproblematik. Für die Umsetzung des Angebots konnte mit der Perspektive Thurgau eine im Bereich der Spielsuchtproblematik erfahrene Fachstelle gewonnen werden. Die Finanzierung des Angebots erfolgt durch die Interkantonale Landeslotterie Swisslos, die den Kantonen eine Abgabe von 0,5 Prozent des erzielten Bruttospielsertrags für Prävention und Spielsuchtbekämpfung leistet.

 

Menschen mit einer Spielsuchtproblematik und deren Angehörige haben jetzt die Möglichkeit, sich über die Internetseite www.sos-spielsucht.ch Rat zu holen oder direkt unter der Gratisnummer 0800 040 080 eine professionelle und anonyme Erstberatung zu erhalten. Jeder der beteiligten Kantone bietet zudem für Betroffene und Angehörige weiterführende Fachberatungen im persönlichen und vertraulichen Gespräch an. Hinweise auf die entsprechenden Fachstellen in den Kantonen sind ebenfalls auf der Internetseite www.sos-spielsucht.ch zu finden.

 

Grenze zwischen Spiel und Glücksspiel

 

Spielverhalten gehört zur menschlichen Entwicklung. Kinder lernen sich spielerisch in unserer Welt zurechtzufinden. Nicht nur in der Kindheit, sondern eigentlich in allen Lebensphasen sollte das Spielen einen Raum haben. Spielen fördert den sozialen Kontakt und bewirkt eine Distanz zum Alltag. Wo ist nun die Grenze zwischen Glücksspielen und den anderen Spielen im Kindes- und Erwachsenenalter? Bei Glücksspielen wie Roulette, Geldspielautomaten, Lotterien, Wetten oder Rubbellosen entscheidet nicht der Spieler oder die Spielerin über Gewinn oder Verlust, sondern der Zufall. Vor allem der erwartete finanzielle Gewinn – es wird meist um Geld gespielt – verleiht dem Glücksspiel eine spezielle Bedeutung. Dieser birgt jedoch verschiedene Gefahren, unter anderem auch das Risiko, eine Spielsucht zu entwickeln.

 

Unkontrolliertes Spielverhalten führt auf die Dauer zu finanziellen wie auch psychosozialen Folgeschäden. Mit der Aufnahme von Krediten oder dem Verkauf des persönlichen Eigentums beginnt ein Kreislauf, der auch, wenn die eigenen Mittel erschöpft sind, zu illegalen Handlungen führen kann. Weitere Folgen können Depressionen, Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit oder steigender Konsum von Alkohol oder Tabak sein. Nicht zuletzt kann ein solches exzessives Spielverhalten negative Auswirkungen auf die Famile und die Arbeit nach sich ziehen.


Allgemein - Prävention und Bekämpfung der Spielsucht: Ostschweizer Kantone arbeiten zusammen (09.02.2010 11:18)