Maskentragpflicht für ungeimpftes Spitalpersonal

Besonders in den Spitälern müssen Patientinnen und Patienten, welche sich nicht impfen können, wie beispielsweise Säuglinge oder Immungeschwächte, möglichst vor einer Ansteckung mit der pandemischen Grippe geschützt werden. Deshalb sollen gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) Spitalmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit Patientenkontakt sich impfen lassen und nicht-geimpftes Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt eine chirurgische Maske tragen. Geimpfte Mitarbeitende müssen keine Masken tragen.


Die aktuelle Lage zeigt weiterhin eine Zunahme der H1N1-Erkrankungen. Zwar verläuft die pandemische Grippe in der Regel mild, mit der Zunahme der Erkrankungen kommt es aber zu vermehrten Hospitalisationen und komplizierten Verläufen mit Intensivpflegebedürftigkeit, ja sogar zu Todesfällen.  

 

Spitäler sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Im Fall des H1N1-Virus kann eine Übertragung mit der Impfung am besten verhindert werden. Ungeimpfte Mitarbeitende können mittels Tragen einer chirurgischen Maske, nebst den üblichen Hygienemassnahmen, das Übertragen des Virus ebenfalls massiv minimieren.  

 

Die Empfehlungen der GDK werden auf Vorschlag des Kantonsarztes und in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Infektiologie/Spitalhygiene am Kantonsspital St.Gallen an den st.gallischen öffentlichen Spitälern ab kommenden Montag umgesetzt: Ein Maskenobligatorium gilt mindestens für alle Personen, die beruflich im Spital mit Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen sowie mit Säuglingen und weiteren Risikogruppen für einen komplizierten Verlauf einer H1N1-Erkrankung (z.B. Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation und der Inneren Medizin) zu tun haben. Bei der Arbeit mit Patientinnen und Patienten mit Kontakt unter einem Meter muss eine chirurgische Maske getragen werden. Für gegen H1N1-geimpfte Spitalmitarbeiterinnen und –mitarbeiter entfällt die Maskenpflicht ab dem 8. Tag der Impfung.

 

Es ist den einzelnen Spitälern freigestellt, für nicht geimpftes Personal mit Patientenkontakt weiter gehende Massnahmen (z.B. allgemeine Maskentragpflicht) umzusetzen.


Allgemein - Maskentragpflicht für ungeimpftes Spitalpersonal (04.12.2009 17:05)