Biometrische Pässe: vorläufig ein Erfassungszentrum in St.Gallen

Für die Ausfertigung von biometrischen Reisepässen ist die Anwesenheit der Person, auf die der Reisepass ausgestellt wird, erforderlich. Die Regierung hat beschlossen, vorläufig ein zentrales Erfassungszentrum in St.Gallen zu errichten.


Die Umsetzung des Schengener Assoziierungsabkommens erfordert, dass die Schweiz ab 1. März 2010 ausschliesslich Reisepässe mit biometrischen Daten ausgibt. Auf einem Datenchip werden Fingerabdruck und Gesichtsbild gespeichert. Ob auch für die Identitätskarten ein Datenchip mit biometrischen Daten vorgeschrieben wird, ist derzeit - entgegen anders lautenden Medienberichten - noch offen. Gegen die von den Eidgenössischen Räten verabschiedete Revision des Ausweisgesetzes wurde am 2. Oktober 2008 ein Referendumsbegehren eingereicht.

 

Trotz des Referendums müssen die Kantone die vorbereitenden Entscheide für die Ausgabe biometrischer Reisepässe treffen. Inskünftig wird das Verfahren von Bundesrechts wegen nicht mehr über die Gemeinden laufen. Passanträge können ausschliesslich bei kantonalen Stellen eingereicht und bearbeitet werden. Dabei erfordern der Passantrag sowie die Erfassung der biometrischen Daten die Anwesenheit der antragstellenden Personen. Die Regierung hat beschlossen, für die neuen Reisepässe vorerst ein zentrales Erfassungszentrum in St.Gallen zu errichten. Sie liess sich dabei von der Überlegung leiten, dass die Reise in die Hauptstadt angesichts der Gültigkeitsdauer des Passes von zehn Jahren und angesichts der Erreichbarkeit mit dem öffentlichen wie mit dem Individualverkehr im Sinn einer Übergangslösung als zumutbar erscheint; eine sofortige Regionalisierung mit mehreren Erfassungszentren würde demgegenüber unverhältnismässig höhere Kosten auslösen. Das neue Erfassungszentrum wird Passanträge bearbeiten sowie Anträge, bei denen gleichzeitig Pass und Identitätskarte bestellt werden.

 

Identitätskarten allein können weiterhin über die Einwohnerämter der Gemeinden bestellt werden. Der Kanton St.Gallen schöpft in diesem Punkt die vom Bundesrecht vorgegebene Übergangsfrist von zwei Jahren aus. Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist, d.h. ab 1. März 2012, können auch Identitätskarten nur noch bei kantonalen Stellen beantragt werden.

 

Auf diesen Zeitpunkt der vollständigen Kantonalisierung des Ausweisgeschäfts hin (1. März 2012) wird das Sicherheits- und Justizdepartement in Zusammenarbeit mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten zu entscheiden haben, wieviele Erfassungs- und Bearbeitungszentren erforderlich sein werden und wo diese platziert werden sollen.


Allgemein - Biometrische Pässe: vorläufig ein Erfassungszentrum in St.Gallen (08.10.2008 10:33)