
Streptomycin in Obstanlagen erstmals freigegeben
In St.Galler Obstanlagen kommt zum ersten Mal Streptomycin zum Einsatz.
Am Dienstagmittag, 6. Mai 2008, um 14 Uhr ist im Kanton St.Gallen der Entscheid zur Freigabe von Streptomycin in Obstanlagen gefallen. Das Antibiotikum darf nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt werden. Im Umkreis von drei Kilometern um behandelte Obstanlagen werden alle Bienenbestände beprobt, um zu verhindern, dass belasteter Honig in den Verkehr kommt.
Wegen Feuerbrandbefall mussten im Jahr 2007 in der Schweiz über 100 Hektaren Obstanlagen gerodet werden. Im Verhältnis zur Obstfläche war St.Gallen mit über 30 Hektaren besonders hart betroffen. Leider gibt es im Moment noch kein anderes, wirksames Mittel gegen den Feuerbrand als das Antibiotikum Streptomycin. Der Bund hat im Januar 2008 dieses Mittel für die Obstblüte 2008 unter strengen Auflagen bewilligt.
Für den Einsatz von Streptomycin braucht es mehrere Vorsaussetzungen. Ein Obstbauer muss eine Bewilligung für den Einsatz beantragen. Der Kanton erteilt diese, wenn es sich um eine Niederstammanlage handelt, wenn diese eine bestimmte Grösse hat, der Landwirt über geeignete Spritzgeräte verfügt und die Anlage in der Befallszone liegt. Dann muss Streptomycin freigegeben werden. Eine Gruppe von mehreren Kantonen mit bedeutendem Obstbau und berechtigten Betrieben für den Streptomycineinsatz hat zusammen mit der ACW Forschungsanstalt Changins-Wädenswil die Lage beurteilt. Als Hilfsmittel wurden aktuelle Wetterdaten aus diesen Kantonen, die Wetterprognose sowie das Feuerbrandprognosemodell nach Maryblight und das Erregerpotential verwendet. Das warme Wetter der vergangenen Tage hat das Erregerinfektionspotential so stark ansteigen lassen, dass Streptomycin im Kanton St.Gallen in Lagen unter 550 Metern ab Mittwoch 7. Mai, eingesetzt werden darf, in Lagen über 550 Metern ab Donnerstag, 8. Mai.
Streptomycin, das früher auch in der Humanmedizin verwendet wurde, ist nicht giftig und baut sich am Licht schnell ab. Problematisch kann es werden, wenn die Bienen streptomycinbelasteten Nektar in den Bienenhäusern, die bekanntlich dunkel sind, sammeln. Ferner darf Streptomycin nicht mit den Menschen in Kontakt kommen, um die weitere Bildung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern. Die Obstbauern wurden darum von den kantonalen Fachstellen für Obstbau und Pflanzenschutz schriftlich und mit mehreren Anlässen über die korrekte Anwendung von Streptomycin informiert. Der Bund hat in einer Allgemeinverfügung detaillierte Vorschriften über die korrekte Anwendung erlassen. Ferner wird der Honig in allen Bienenständen, welche näher als 3000 Meter bei einer Obstanlage liegen, in der Streptomycin eingesetzt wurde, auf Rückstände untersucht. Belastete Proben werden vom Schweizerischen Obstverband aufgekauft und vernichtet. Erfahrungen aus dem nahen Ausland zeigen, dass dies nur bei einem kleinen Teil der Honigernte nötig ist.
Der Einsatz von Streptomycin kann nur eine vorübergehende Massnahme sein. Es ist alles zu unternehmen, um den Feuerbrand durch andere Massnahmen in Schach zu halten. Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich der Obstbau mit seinen langlebigen Kulturen nicht in Monaten sondern nur im Zeitraum von Jahren an neue Bedingungen anpassen kann.
Allgemein - Streptomycin in Obstanlagen erstmals freigegeben (07.05.2008 08:28)