Kantonale Kontrollstelle im Bereich Schwarzarbeit ist aktiv

Seit 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit in Kraft. Die im Amt für Wirtschaft angesiedelte Kontrollstelle war in den ersten vier Monaten bereits aktiv und konnte über 40 Fälle beurteilen. Nebst der Kontrolltätigkeit soll eine Sensibilisierung für die Thematik Schwarzarbeit vor allem durch Information, Beratung und Prävention erreicht werden.


In erster Linie werden von der Kontrollstelle Anzeigen und Meldungen von Behörden sowie von Privaten oder Betrieben bearbeitet. Die Kontrollstelle beantwortet aber auch generelle Anfragen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit. Zu den negativen Effekten von Schwarzarbeit gehören etwa die Einnahmenausfälle bei Steuern und Sozialabgaben, die Verzerrung des Wettbewerbes, die Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes, der Verlust von Ansprüchen bei Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit sowie das Risiko hoher Bussen und Gebühren bei deren Aufdeckung.

 

Verbesserung der Koordination

 

Aufgrund der neuen Aufgaben im Bereich Schwarzarbeit wurde die Geschäftsstelle der tripartiten Kommission im Amt für Wirtschaft um eine zusätzliche Stelle verstärkt. Die neu geschaffene Kontrollstelle hat die Aufgabe, den Arbeitsmarkt auf Schwarzarbeit zu kontrollieren. Die Kontrollkompetenzen im Kanton wurden hierfür verstärkt, und die Koordination der verschiedenen von Schwarzarbeit betroffenen Behörden und Ämter wurde verbessert. Die Kontrollstelle koordiniert ihre weiteren Aktivitäten mit den Kontrollen im Bereich der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Dadurch kann eine doppelte Belastung der Unternehmen durch unabhängig voneinander durchgeführte Kontrollen in verschiedenen Bereichen verhindert werden. Zur weiteren Entlastung der Betriebe versucht die Kontrollstelle, bei Verdachtsfällen möglichst viele Informationen direkt bei den zuständigen Behörden einzuholen.

 

75 Fälle bearbeitet

 

Seit 1. Januar 2008 ist die kantonale Kontrollstelle bereits in 75 Fällen aktiv geworden. Die eingegangenen Hinweise stammten etwa zu je 50 Prozent von Amtsstellen und Privaten. 43 Fälle konnten bereits erledigt werden, wobei sich in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die anfänglichen Verdachtsmomente nicht erhärteten bzw. die Kontrollen keine Verstösse gegen das Schwarzarbeitsgesetz ans Licht brachten. Vier Fälle betrafen Verstösse gegen die Melde- und Bewilligungsvorschriften gemäss Ausländergesetz


Allgemein - Kantonale Kontrollstelle im Bereich Schwarzarbeit ist aktiv (28.05.2008 08:26)