
Feuerbrandbekämpfung im Kanton St.Gallen konzentrieren
Triebinfektion auf Apfelbaum.
Mit dem Projekt St.Galler Obstbau 2015 passt der Kanton die Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes an: Neu können Bewirtschafter von Niederstammanlagen oder grösseren Hochstammobstgärten ihre Obstbäume als Schutzobjekte anmelden. Der Kanton konzentriert seine Bekämpfungsmassnahmen auf einen Gürtel von 500 Metern Breite um diese Schutzobjekte.
Nach dem ersten Feuerbrandbefall in der Schweiz im Jahr 1989 konnte die Krankheit bis 2006 mit einer Eindämmungs- und Tilgungsstrategie recht gut in Schach gehalten werden. Infolge des extrem warmen Winters 2006/2007 und der idealen Infektionsbedingungen während der Kernobstblüte verbreitete sich der Feuerbrand im letzten Jahr explosionsartig. Bekämpft wurde dieser bis anhin durch Roden und Rückschnitt. Das Jahr 2007 zeigte, dass in Teilen der Ostschweiz in Zukunft nicht mehr mit einer flächendeckenden Tilgungsstrategie gearbeitet werden kann. Deshalb gab Regierungsrat Josef Keller, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, das Projekt St.Galler Obstbau 2015 in Auftrag. Dieses soll die Möglichkeiten für den St.Galler Obstbau unter Berücksichtigung der grossen Feuerbrandverbreitung im Kanton aufzeigen und gleichzeitig die Voraussetzungen schaffen, dass der professionelle St.Galler Obstbau eine Zukunft hat.
Streptomycin erstmals erlaubt
Ein erstes Ergebnis aus dem Projekt ist die Anpassung der Bekämpfungsstrategie gegen den Feuerbrand für das Jahr 2008. Die Bekämpfung konzentriert sich auf Hochstamm- oder Niederstammschutzobjekte und einen Schutzgürtel von 500 Metern darum herum. Sie ist zudem nicht nur auf Roden und Rückschnitt beschränkt, ermöglicht doch der erstmals erlaubte Einsatz von Streptomycin in Niederstammanlagen einen guten Schutz der Obstkulturen. Bei den Hochstämmen kann die Bekämpfung mit dem Einsatz der neu zugelassenen Mittel auf Basis von natürlichen Hefepilzpräparaten ergänzt werden. Innerhalb des Schutzobjektes finden Feuerbrandkontrollen statt, und der Feuerbrand wird mit Rückschnitt oder Rodung bekämpft. Die betroffenen Baumbesitzer erhalten Rodungsprämien. Ausserhalb der Schutzobjekte gibt es weder Zwangsmassnahmen noch Entschädigungen. Die Feuerbrandbekämpfung wird dort nur im beratenden Sinn unterstützt.
Anmelden bis spätestens 20. März
Der Kanton St.Gallen stellt folgende Anforderungen an Schutzobjekte: Die Anmeldungen müssen bis zum 20. März 2008 erfolgen. Verspätete Anmeldungen werden nicht anerkannt. Sie gelten für ein Jahr. Es können nur bereits bestehende Objekte angemeldet werden, wobei eine Niederstammanlage mindestens 50 Aren Bruttofläche umfassen muss. Im ganzen Kanton werden alle Bewirtschafter mit Niederstammanlagen von 50 Aren oder mehr angeschrieben und angefragt, ob sie ihre Anlagen als Schutzobjekte anmelden wollen. Der Kanton kann die Anmeldung stark überalterter und ungepflegter Obstanlagen ablehnen.
Eine Hochstammanlage muss mehr als 100 Bäume umfassen, weniger als zehn Prozent Bestandeslücken aufweisen, regelmässig geschnitten sein und sich in einer Gemeinde mit hoher Obstbaudichte befinden, damit sie als Schutzobjekt angemeldet werden kann. Es wird mit einer Eintrittskontrolle überprüft, ob die Hochstammschutzobjekte die Bedingungen erfüllen.
Aufgrund der Anforderungen an ein Schutzobjekt und der Erfahrungen aus dem Jahr 2007 ist zu erwarten, dass die Hochstammobstbauern in weiten Gebieten des Kantons St.Gallen ihre Bäume nicht als Schutzobjekt anmelden. In diesen Fällen sind die Hochstammbäume vielerorts dem Wirken der Naturkräfte überlassen.
| Feuerbrandstrategie 2008 (22 kb, PDF) | 04.03.2008 |
Allgemein - Feuerbrandbekämpfung im Kanton St.Gallen konzentrieren (05.03.2008 12:00)