
Unterschriftensammlung nicht bewilligungspflichtig
Das Sammeln von Unterschriften für eine Initiative oder ein Referendum ist ein Grundrecht, für das keine Bewilligung nötig ist, wenn kein Stand aufgestellt wird. Dies hat das Sicherheits- und Justizdepartement (SJD) entschieden, indem es den Rekurs der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GsoA) gegen einen Entscheid des Stadtrates St.Gallen gutheisst.
Im Dezember 2006 erteilte die Gewerbepolizei der Stadt St.Gallen der GSoA eine Bewilligung zum Sammeln von Unterschriften für die "Volksinitiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten". Dabei wurde das Sammeln auf einigen Plätzen in der Innenstadt auf sechs Tage pro Monat beschränkt. Der Stadtrat St.Gallen bestätigte diesen Entscheid. Das Sicherheits- und Justizdepartement hat den dagegen eingereichten Rekurs der GSoA gutgeheissen, womit diese ohne Bewilligung Unterschriften sammeln darf.
Das SJD hält in seinem Entscheid fest, dass das Sammeln von Unterschriften für eine Initiative oder ein Referendum ein Grundrecht ist. Dafür eine Bewilligung zu verlangen, schränkt dieses Grundrecht ein. Solche Eingriffe sind jedoch nur zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sind.
Das Polizeireglement der Stadt St.Gallen enthält keine gesetzliche Grundlage, um für das Sammeln von Unterschriften durch einzelne frei zirkulierende Personen eine Bewilligung zu verlangen. Ebenso wenig erfordert das öffentliche Interesse eine Einschränkung, da Passanten einzelnen Unterschriftensammlerinnen und -sammlern ohne weiteres ausweichen können. Die Ausübung der politischen Rechte ist in diesem Rahmen somit ohne Bewilligung zulässig. Eine Bewilligung darf hingegen verlangt werden, wenn für die Unterschriftensammlung ein Stand aufgestellt wird und damit gesteigerter Gemeingebrauch öffentlichen Grundes vorliegt.
Der Rekursentscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes kann innert vierzehn Tagen mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden.
Allgemein - Unterschriftensammlung nicht bewilligungspflichtig (21.02.2008 10:38)