
Wie der Kantonsrat gewählt wird
Die Mitglieder des Kantonsrates werden als Volksvertreterinnen und -vertreter der einzelnen Wahlkreise alle vier Jahre gewählt. Der Kanton St.Gallen zählt acht solche Kreise. Nicht jedem sind gleich viele Parlamentssitze zugeteilt. Ihre Zahl bemisst sich nach der Wohnbevölkerung. Vor jeder Wahl wird ermittelt, wie viele Sitze jedem Kreis zustehen. Die st.gallischen Wahlkreise und die Zuteilung der 120 Sitze für die Kantonsratswahlen 2008:
St.Gallen: 30 Sitze
Wil: 18 Sitze
Rheintal: 17 Sitze
See-Gaster: 15 Sitze
Toggenburg: 12 Sitze
Rorschach: 10 Sitze
Sarganserland: 9 Sitze
Werdenberg: 9 Sitze
Während die Zuteilung der Parlamentssitze gewährleistet, dass jeder Wahlkreis angemessen im Kantonsrat vertreten ist, sorgt das Wahlsystem dafür, dass auch kleinere Parteien im Parlament Einsitz nehmen können. Zur Anwendung kommt das Verhältniswahl- oder Proporzverfahren. Es stellt weniger die Personen in den Vordergrund, sondern die Parteien und ihre politischen Ziele.
Das Proporzverfahren ist zweistufig. In einem ersten Schritt wird nach einer genau festgelegten Rechenmethode ermittelt, wie viele der Mandate des Wahlkreises auf die einzelnen Parteien entfallen. In einem zweiten wird für jede Partei eine interne «Rangliste» der Kandidierenden erstellt; gewählt sind jene mit den höchsten Stimmenzahlen in jeder Liste. Bei der Wahl von 2008 waren erstmals nur noch 120 statt 180 Sitze zu vergeben. Die Ergebnisse der letzten drei Kantonsratswahlen:
Die Amtsdauer des Kantonsrates beträgt vier Jahre. Im Gegensatz zu anderen Kantonen kennt St.Gallen keine Amtszeitbeschränkung. Es bleibt jedem Ratsmitglied überlassen, wie lange es mitwirken und wie oft es sich zur Wiederwahl stellen will.
Das Kantonsratsmandat ist ein Nebenamt, das nur mit Sitzungsgeldern und Spesenentschädigungen abgegolten wird. Der Aufwand für Aktenstudium, Fraktions- und Kommissionssitzungen und die Sessionen beträgt bis zu einem Arbeitstag pro Woche.