
Die Session: Geschäfte haben lange Wege
Fünfmal jährlich – im Juni, September, November, Februar und im Frühjahr – versammelt sich der Kantonsrat zu einer höchstens dreitägigen Session. Diese Abfolge kommt zustande, weil das Amtsjahr immer am 1. Juni beginnt. Zwischen den ordentlichen können ausserordentliche Sessionen stattfinden, wenn der Rat mit seiner Arbeit in Verzug ist oder besonders dringliche Geschäfte anstehen.
Die meisten Vorlagen werden von Regierung und Verwaltung vorbereitet und im Entwurf bis ins Detail ausgearbeitet. Anschliessend gehen sie an den Kantonsrat und werden dort zunächst von einer Kommission vorberaten. Ist diese mit dem Entwurf einverstanden, stellt sie dem Rat Antrag auf Eintreten, allenfalls auf Änderungen, Ergänzungen und Streichungen. Die vorberatende Kommission kann dem Rat aber auch beantragen, auf die Vorlage nicht einzutreten oder sie zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen.
Das Ergebnis der Kommissionsberatungen ist die Grundlage für die weitere Behandlung der Vorlage, wobei die Regierung durchaus an ihren eigenen Vorschlägen festhalten kann. Nun sind die Fraktionen an der Reihe. Auch hier werden die Ratsgeschäfte vorberaten, in Kenntnis der Kommissionsentscheide und natürlich aus dem parteipolitischen Blickwinkel heraus.
Schliesslich landet die Vorlage beim Ratsplenum, dem Kantonsrat in seiner Gesamtheit. Zunächst wird über das Eintreten diskutiert und beschlossen. Es kommt vor, dass Regierung und vorberatende Kommission von der Notwendigkeit eines Gesetzes oder eines Bauvorhabens überzeugt sind, die Mehrheit des Rates aber gegenteiliger Meinung ist oder der Vorlage zumindest in der vorgeschlagenen Form nichts abgewinnen kann. Im ersten Fall wird beschlossen, auf eine Vorlage überhaupt nicht einzutreten, womit das Geschäft erledigt ist. Im zweiten Fall müssen Kommission oder Regierung nochmals über die Bücher und einen zweiten Entwurf ausarbeiten, der die Bedenken der Ratsmehrheit berücksichtigt.
Hat der Rat Eintreten beschlossen, geht er zur Spezialdiskussion über, die in anderen Kantonen als Detailberatung bezeichnet wird. Denn hier geht es um Details, manchmal wichtige, manchmal weniger bedeutsame. Vorlagen wie Staatsrechnung und Voranschlag, die keinem Referendum unterstehen, werden nach einmaliger Lesung verabschiedet. Andere gehen an die Kommission zurück und werden danach in einer zweiten, in der Regel weniger ausführlichen Lesung nochmals behandelt. Bevor die Vorlagen zur Schlussabstimmung gelangen, überprüft sie die Redaktionskommission auf sprachliche und gesetzestechnische Aspekte.
Abgestimmt wird im Kantonsrat grundsätzlich mit der elektronischen Anlage. Bildschirme im Saal zeigen Resultat und Stimmverhalten. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich.
Neben den Sachgeschäften ist der Kantonsrat für verschiedene Wahlen zuständig. In eigener Sache bestimmt er die Mitglieder des Präsidiums – mit Ausnahme der Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten. Ferner wählt der Kantonsrat den Regierungspräsidenten oder die Regierungspräsidentin, den Staatssekretär, die Mitglieder der kantonalen Gerichte sowie die hauptamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsrekurskommission und des Versicherungsgerichtes. Gewählt wird nicht elektronisch, sondern mit Hilfe von Wahlzetteln.