
Parlamentsdeutsch von A bis Z
- Abstimmung
- Botschaft
- Detailberatung
- Einfache Anfrage
- Einheitsinitiative
- Eintreten
- Exekutive
- Erlass
- Finanzreferendum
- Fraktion
- Geschäftsverzeichnis
- Gesetz
- Gesetzesinitiative
- Initiative
- Interpellation
- Judikative
- Kantonsverfassung
- Kommissionen
- Legislative
- Lesung
- Motion
- Nichteintreten
- Petition
- Postulat
- Präsidium
- Referendum
- Session
- Spezialdiskussion
- Staatssekretär
- Tagesordnung
- Verfassungsinitiative
- Vollzugsbeginn
- Vorstoss
Abstimmung: In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der stimmenden Ratsmitglieder. Bei gewissen wichtigen Vorlagen ist das qualifizierte Mehr von mindestens 61 von 120 Stimmen erforderlich. Abgestimmt wird mit der elektronischen Abstimmungsanlage. Das Ergebnis ist der Öffentlichkeit zugänglich.
Botschaft: Erläuterung der Regierung zum Entwurf eines Erlasses oder Beschlusses.
Detailberatung: siehe Spezialdiskussion.
Einfache Anfrage: Parlamentarischer Vorstoss, der eine Frage zur Staatstätigkeit stellt. Jedes Mitglied des Kantonsrates kann die Regierung mit einer Einfachen Anfrage veranlassen, eine in aller Regel schriftliche, kurz gefasste Antwort zur aufgeworfenen Frage abzugeben.
Einheitsinitiative: siehe Initiative.
Eintreten: Die Beratung einer Vorlage wird mit dem Eintreten eröffnet. Beschliesst der Kantonsrat Nichteintreten, gilt die Vorlage als erledigt. Ist das Eintreten bestritten, kommt es zu einer Eintretensdiskussion. Das Präsidium kann eine solche auch von sich aus vorsehen. Ist das Eintreten unbestritten, stellt der Ratspräsident oder die Ratspräsidentin fest, dass der Kantonsrat auf die Vorlage eingetreten ist. Bei bestimmten Geschäften wie Voranschlag, Verfassungsinitiativen oder Petitionen besteht eine gesetzliche Eintretenspflicht.
Exekutive: Ausführende Gewalt, Regierung.
Erlass: Mehrere Rechtsätze bilden einen Erlass. Der «typische» Erlass ist das Gesetz. Erlasse sind zum Beispiel auch die Kantonsverfassung, das Kantonsratsreglement oder Verordnungen der Regierung.
Finanzreferendum: Volksrecht, das darauf abzielt, bestimmte Erlasse und Beschlüsse mit finanziellen Konsequenzen der Volksabstimmung zu unterstellen.
Dem obligatorischen Finanzreferendum unterstehen Erlasse und Beschlüsse des Kantonsrates, die entweder einmalige neue Ausgaben von mehr als 15 Mio. Franken zur Folge haben oder während mindestens zehn Jahren regelmässige neue Ausgaben von mehr als 1,5 Mio. Franken jährlich verursachen. Spezialfälle gibt es bei den Staatsstrassen und beim öffentlichen Verkehr.
Dem fakultativen Finanzreferendum unterstehen jene Erlasse und Beschlüsse, die entweder einmalige neue Ausgaben zwischen 3 und 15 Mio. Franken oder während mindestens zehn Jahren neue Ausgaben zwischen 300'000 und 1,5 Mio. Franken jährlich zur Folge haben. Zu einer Volksabstimmung kommt es in diesem Fall, wenn mindestens 4000 Stimmberechtigte das Referendum ergreifen.
Fraktion: Parteipolitisch ausgerichtete Gruppierung. Für eine Fraktion sind mindestens sieben Ratsmitglieder nötig. Ihre Bedeutung liegt namentlich in der Vorbereitung von Geschäften, die an Fraktionssitzungen vor Beginn einer Session besprochen werden. Ein Teil der Meinungsbildung spielt sich somit auf der Ebene der Fraktion ab. Ausserdem erhalten die Fraktionen, ihrer Stärke entsprechend, Sitze in den parlamentarischen Kommissionen.
Geschäftsverzeichnis: Es enthält alle vor dem Kantonsrat hängigen Geschäfte und wird auf jede Session hin aktualisiert.
Gesetz: Gesetze sind Erlasse, die in allgemeiner Form Rechte und Pflichten von Privaten sowie von Kanton, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften festlegen. Gesetze ordnen auch die Grundzüge von Organisation und Verfahren der genannten Körperschaften.
Gesetzesinitiative: siehe Initiative.
Initiative: Volksbegehren auf Gesamtrevision oder Änderung der Kantonsverfassung und auf Schaffung, Änderung oder Aufhebung von Gesetzen.
Für eine Verfassungsinitiative sind 8000 Unterschriften von Stimmberechtigten nötig, 6000 für eine Gesetzesinitiative. 4000 Stimmberechtigte können mit einer Einheitsinitiative in Form der allgemeinen Anregung dem Kantonsrat einen Rechtsetzungsauftrag erteilen.
Interpellation: Parlamentarischer Vorstoss. Sie enthält Fragen über die Staatstätigkeit und wird von der Regierung in der Regel schriftlich beantwortet.
Judikative: Rechtsprechende Gewalt, Gerichte.
Kantonsverfassung: Grundgesetz des Kantons. Die Kantonsverfassung bildet die Grundlage für die Gesetze und Verordnungen. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger, die Grundzüge der Staatsorganisation sowie die wesentlichen Ziele und Aufgaben von Kanton und Gemeinden. Am 1. Januar 2003 ist eine neue Kantonsverfassung in Kraft getreten.
Kommissionen: Zur Vorbereitung bestimmter, wiederkehrender Vorlagen bestellt der Kantonsrat die ständigen Kommissionen. Nichtständige (auch: vorberatende) Kommissionen bereiten weitere Vorlagen vor. Kommissionen umfassen bis 21 Mitglieder. Normalerweise vertritt die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident die Vorlage vor dem Rat.
Die ständigen Kommissionen, mit Ausnahme der Redaktionskommission, nehmen für den Kantonsrat auch Aufsichtsfunktionen wahr.
Legislative: Gesetzgebende Gewalt, Kantonsrat.
Lesung: Beratung einer Vorlage. Erlasse und Beschlüsse, die dem Referendum unterliegen, werden zwei Lesungen unterzogen. Dadurch erreicht der Kantonsrat eine bessere Qualität des Ergebnisses.
Motion: Parlamentarischer Vorstoss. Mit der Motion erhält die Regierung den Auftrag, den Entwurf einer Verfassungsrevision, eines Gesetzes oder eines Kantonsratsbeschlusses vorzulegen. Die Motion muss schriftlich eingereicht werden. In der Regel nimmt die Regierung zu den eingereichten Motionen auf die nächste Session durch schriftlichen Antrag Stellung. Tritt der Kantonsrat auf die Motion ein (Eintreten), erfolgt die Spezialdiskussion. Heisst der Kantonsrat anschliessend die Motion gut, gilt der Auftrag als erteilt.
Nichteintreten: Der Rat lehnt es ab, sich mit einer Vorlage materiell zu befassen.
Petition: Eingabe an eine Behörde, also auch an den Kantonsrat. Das verfassungsmässige Petitionsrecht gewährleistet den Anspruch, Eingaben an Behörden zu machen, ohne dass daraus ein Nachteil erwachsen darf. Die Behörde ist verpflichtet, die Eingabe entgegenzunehmen und in angemessener Frist darauf zu antworten.
Postulat: Parlamentarischer Vorstoss. Das Postulat enthält den Auftrag an die Regierung, über eine Sache, die in die Zuständigkeit oder Aufsicht des Kantonsrates fällt, Bericht zu erstatten sowie allenfalls Antrag zu stellen. Es gilt das gleiche Verfahren wie bei der Motion.
Präsidium: Es setzt sich zusammen aus der Ratspräsidentin oder dem Ratspräsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten, drei Stimmenzählerinnen oder -zählern und den Präsidentinnen oder Präsidenten der Fraktionen. Der Staatssekretär hat beratende Stimme. Das Präsidium nimmt namentlich Aufgaben wahr, die sich auf den Ratsbetrieb beziehen.
Referendum: Volksbegehren, das darauf abzielt, bestimmte Erlasse und Beschlüsse der Volksabstimmung zu unterstellen.
Eine obligatorische Volksabstimmung findet statt über eine Gesamt- oder Teilrevision der Verfassung, über eine zwischenstaatliche Vereinbarung mit Verfassungsrang, über eine Initiative, wenn der Kantonsrat nicht dazu Stellung nimmt, sie ablehnt oder ihr einen Gegenvorschlag gegenüberstellt, ausserdem über Beschlüsse, die in den Bereich des obligatorischen Finanzreferendums fallen.
4000 Stimmberechtigte können durch das fakultative Referendum verlangen, dass eine Abstimmung stattfindet über Gesetze, über zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Gesetzesrang sowie über Beschlüsse, die dem fakultativen Finanzreferendum unterstehen. Dasselbe geschieht, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Kantonsrates das Ratsreferendum ergreift.
Session: Tagungsperiode des Kantonsrates. Sessionen dauern höchstens drei Tage und finden im Juni, September, November, Februar und im Frühjahr statt, bei Bedarf auch zu einem anderen Zeitpunkt. Die Sessionen beginnen jeweils am Montagnachmittag, an den folgenden Tagen immer am Morgen.
Spezialdiskussion: Hat der Kantonsrat sich mit der Behandlung einer Vorlage grundsätzlich einverstanden erklärt (Eintreten), berät er die Vorlage in der Sache. Das geschieht in der Spezialdiskussion, auch Detailberatung genannt.
Staatssekretär: Leiter der Staatskanzlei. Der Staatssekretär wird auf Antrag der Regierung vom Kantonsrat alle vier Jahre gewählt. Er leitet den Geschäftsverkehr der Regierung, ist verantwortlich für die Parlamentsdienste, nimmt an den Sitzungen des Präsidiums und des Kantonsrates teil und steht dem Präsidenten oder der Präsidentin in der Amtsführung zur Seite.
Tagesordnung: Traktandenliste für jeden Tag der Session.
Verfassungsinitiative: siehe Initiative.
Vollzugsbeginn: Zeitpunkt, ab dem ein rechtsgültiger Erlass angewendet wird.
Vorstoss, parlamentarischer: Antrags- und Fragerecht der Mitglieder des Kantonsrates, im Rahmen ihrer Tätigkeit ihren politischen Willen auszudrücken oder neue Verhandlungsgegenstände in die parlamentarische Diskussion einzubringen. Das Kantonsratsreglement kennt vier Arten: Motion, Postulat, Interpellation und Einfache Anfrage.
Der Rat kann Motionen, Postulate und Interpellationen dringlich erklären; in diesem Fall wird der Vorstoss noch in der gleichen Session behandelt.