
Parlamentarische Vorstösse
Die Mitglieder des Kantonsrates können auch durch parlamentarische Vorstösse aktiv werden. Motion und Postulat sind zwei Möglichkeiten, die den Ratsmitgliedern wie auch den Kommissionen und den Fraktionen zustehen, um der Regierung Aufträge zu erteilen. Mit einer Motion wird verlangt, dass die Regierung den Entwurf einer Verfassungsrevision, eines Gesetzes oder eines Kantonsratsbeschlusses vorlegt. Ein Postulat dagegen fordert einen Bericht zu konkreten Sach- oder Rechtsfragen. Nur Motionen und Postulate, welche die Ratsmehrheit gutheisst, werden an die Regierung weitergeleitet.
Oft genutzte Instrumente sind die Interpellation und die Einfache Anfrage. Beide dienen dazu, Auskunft zu verlangen über einzelne Sachfragen oder Vorgänge innerhalb und ausserhalb der Staatsverwaltung. Interpellationen und Einfache Anfragen beantwortet die Regierung normalerweise schriftlich. Im Gegensatz zu den anderen parlamentarischen Vorstössen können Einfache Anfragen auch ausserhalb der Sessionen eingereicht werden.