Präsidium, Kommissionen, Fraktionen

Präsidium des Kantonsrates

Mit seinen 120 Mitgliedern gehört der St.Galler Kantonsrat zu den grösseren Kantonsparlamenten der Schweiz. Eine klare Regelung der internen Organisation und der Verfahren ist deshalb wesentlich. Die Verhandlungssprache ist Hochdeutsch.

 

 

Das Präsidium leitet den Ratsbetrieb. Es besteht aus Kantonsratspräsident oder

-präsidentin, Vizepräsident oder Vizepräsidentin sowie drei Stimmenzählerinnen und

-zählern. Diese wählt der Rat auf ein Jahr. Zudem gehören die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten dem Präsidium an. Der Staatssekretär hat beratende Stimme.

 

 

Eine wichtige Funktion haben die Kommissionen des Kantonsrates. Ständige Kommissionen wie die Rechtspflege-, die Staatswirtschaftliche und die Finanzkommission mit je 15 Mitgliedern befassen sich vor allem mit wiederkehrenden Vorlagen – namentlich den Rechenschaftsberichten der Regierung und der Gerichte, der Staatsrechnung und dem Voranschlag. Sie nehmen für den Kantonsrat Aufsichtsfunktionen wahr, die Finanzkommission auch die Vorberatung der Finanzgeschäfte. Auch die Redaktionskommission und die Kommission für Aussenbeziehungen gehören zu den ständigen Kommissionen. Für Vorlagen, die nicht einer ständigen Kommission zugewiesen sind, bestellt der Kantonsrat vorberatende Kommissionen, die bis 21 Mitglieder zählen können.

 

 

Die Kommissionen werden nach einem Verteilschlüssel zusammengesetzt, der sich nach der Fraktionsstärke richtet. Grössere Fraktionen erhalten mehr Kommissionssitze. Um eine Fraktion zu bilden, braucht es mindestens sieben Ratsmitglieder. Kleinere Abordnungen und Einzelmitglieder können sich zu einer Fraktion zusammenschliessen oder finden Aufnahme bei Gruppierungen, die ihnen politisch nahe stehen. Eine solche Fraktionsgemeinschaft bilden derzeit die Abgeordneten der Grünen, der Grünliberalen und der Evangelischen Volkspartei (EVP).