Schausteller und Zirkusbetreiber

Reisendengewerbe

Schausteller und Zirkusbetreiber unterstehen ebenfalls dem Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden und der dazugehörenden Verordnung und müssen für Ihre Tätigkeit jährlich eine Bewilligung einholen.

 

Der Kanton St.Gallen ist für die Ausstellung der Bewilligung zuständig, wenn ein Schweizer Schausteller oder Zirkusbetreiber seinen Sitz im Kanton St.Gallen hat oder im Falle eines ausländischen Schaustellers oder Zirkusbetreibers, wenn der erste Aufbau der Anlagen in der Schweiz im Kanton St.Gallen stattfindet.

 

Zusammen mit dem Antragsformular (dieses finden Sie in der rechten Spalte) sind die aktuellen und vollständigen Beilagen einzureichen.

 

Wenn der Antrag nicht richtig ausgefüllt oder unvollständig ist, kann die zuständige kantonale Stelle diesen zur Korrektur oder Ergänzung zurückweisen.

 

Eine aktuelle Liste der akkreditierten Inspektionsstellen, die Einteilung der Schaustell- und Zirkusanlagen in Kategorien sowie ein Kreisschreiben zur Verwendung von Pneukranen finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO)