
Reisendengewerbe
Unter Reisendengewerbe werden alle kommerziellen Tätigkeiten verstanden, die im Umherziehen ausgeübt werden.
Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: ReisendeReisende neues Fenster unterstehen der Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: BewilligungspflichtBewilligungspflicht neues Fenster gemäss dem Bundesgesetz und der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden. Zuständig für die Gesuchsprüfung und allfällige Erteilung einer Reisendengewerbebewilligung ist der Kanton, in welchem der Reisende wohnt oder im Handelsregister eingetragen ist. Ausländische Reisende wenden sich an jenen Kanton, in welchem sie das Reisendengewerbe erstmals aufnehmen. Eine aktuelle Liste mit den zuständigen Vollzugsstellen der jeweiligen Kantone finden Sie auf der Homepage des Staatssektretariats für Wirtschaft (SECO) neues Fenster
Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: Ausnahmen von der BewilligungspflichtAusgenommen von der Bewilligungspflicht neues Fenster ist der Verkauf auf Märkten, an Messen und an Ausstellungen sowie der Auftritt als Strassenkünstler oder -musikant.
Internationale Legitimationskarten für Grossreisende werden durch das Staatssektretariat für Wirtschaft (SECO) neues Fenster ausgestellt.
Amt für Wirtschaft
| Ausländer/Gewerbe | |
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